Online-Nachricht - Freitag, 29.11.2019

Buchführung | Neues BMF-Schreiben zu den GoBD

Das BMF gibt ein aktualisiertes BMF-Schreiben zu den Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) heraus ().

Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD neugefasst. Es tritt mit Wirkung vom an die Stelle des .

Die übrigen Grundsätze des Schreibens sind auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige diese Grundsätze auf Besteuerungszeiträume anwendet, die vor dem enden.

Hinweis:

Das BMF hatte sich bereits mit Schreiben vom zur Neufassung der GoBD geäußert. Dieses wurde aber zwischenzeitlich zurückgerufen und wieder von der Homepage des BMF entfernt.

Das aktuelle Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-36260