Online-Nachricht - Freitag, 29.11.2019

Gesetzgebung | Bundesrat stimmt neuen Geldwäschevorschriften zu

Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Der Bundesrat hat am den vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie zugestimmt (vgl. auch BR-Drucks. 598/1/19).

Erweiterte Verdachtsmeldungen

Sie verpflichten Makler und Notare bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 € zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen von 10.000 € auf 2.000 €. Außerdem weitet das Gesetz die Meldepflichten für Kunsthändler auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser aus.

Transparenzregister wird öffentlich einsehbar

Änderungen gibt es auch beim Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung: Es ist künftig öffentlich einsehbar. Bei Unstimmigkeiten im Register gilt eine Meldepflicht. Vereinheitlicht werden zudem die Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern.

Ergänzung des Bundestages betrifft auch Apple Pay

Auf Betreiben des Bundestages verpflichtet das Gesetz darüber hinaus große Digitalunternehmen, Zahlungsdiensten den Zugang zur NFC-Schnittstelle zu ermöglichen. Davon betroffen ist auch das Geschäftsmodell Apple Pay.

Bundesregierung soll nachsteuern

In einer begleitenden Entschließung bringt der Bundesrat sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Bundestag eine Reihe der Empfehlungen des Bundesrates aus dem ersten Durchgang nicht aufgegriffen hat. Viele von ihnen gingen auf die praktischen Erfahrungen der Länder bei der Bekämpfung von Geldwäsche zurück, unterstreicht der Bundesrat. Die Bundesregierung bittet er deshalb, bei nächster Gelegenheit in zahlreichen Punkten nachzusteuern. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Fristen gibt es dafür nicht.

Hinweis:

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend zum in Kraft treten.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. (ImA)

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-36279