Online-Nachricht - Dienstag, 03.12.2019

Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sammlermünzen (BMF)

Das BMF äußert sich zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen und zur Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2020 ().

Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr 12 UStG i. V. m. Nr 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).

Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2020 für Gold- und Silbermünzen.

Hinweis:

Das BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-36563