Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sammlermünzen (BMF)
Das BMF äußert sich zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen und zur Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2020 ().
Hintergrund: Auf die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (§ 12 Abs. 2 Nr 12 UStG i. V. m. Nr 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG).
Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Umsatzsteuerermäßigung im Kalenderjahr 2020 für Gold- und Silbermünzen.
Hinweis:
Das BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
NWB RAAAH-36563