| |
| EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent, der Kassenbon ist derzeit in aller Munde. „Bon appétit!“, mögen Scherzkekse nun sagen, das würde aber dem Ernst der Lage nicht gerecht. Diese ist so bedrohlich, dass sich jetzt auch die „Freie Apothekerschaft e.V.“ in die Diskussion eingeschaltet hat. Den Pharmazeuten geht es dabei allerdings nicht um mögliche Gefahren für Gesundheit und Umwelt, die von dem für die Belege verwendeten Thermopapier ausgehen. Nein, sie prangern an, dass Bürger durch die Bonpflicht als Finanzkontrolleure missbraucht würden. Als freier Bürger entgegne ich den Interessenvertretern freier Apotheker darauf, dass ein wenig mehr Kontrolle ganz heilsam sein kann, denn die Risiken und Nebenwirkungen der durch „fehlerhafte“ Kassenführung verursachten Steuerausfälle haben wir Bürger zu (er)tragen. Und vielleicht gibt es unter uns ja auch Mitbürger, die gerne ehrenamtlich als Finanzkontrolleure tätig sind bzw. wären. Die, wie die Hilfssheriffs im wilden Westen, dem Marshall vom Finanzamt gerne zur Seite stünden, wenn die Übermacht der Banditen zu groß wird. Statt eines Sterns könnten sie einen großen goldfarbenen Button mit der Aufschrift „Bon!“ am Revers tragen und so signalisieren: Ja, ich möchte meinen Beleg haben! Über Sinn und Unsinn der Bonpflicht und der anderen Neuregelungen zur Kassenführung, die seit dem 1. Januar gelten, lässt sich trefflich streiten. Dass die gesetzlichen Regelungen jetzt umgesetzt werden müssen, ist unstrittig. Wie das rechtssicher gelingt, zeigt Ihnen unser Autor Tobias Teutemacher in der brandneuen Auflage seines Praxishandbuchs zur Kassenführung, das Sie hier versandkostenfrei bestellen können. Oder treffen Sie sich mit ihm gleich jetzt an der STEUERBAR. In der neuen Folge des NWB Podcasts diskutiert Herr Teutemacher das Für und Wider der Kassenbonpflicht mit unserem Podcast-Team. Die Fakten, die er dabei auf den Tresen legt, dürften jede Diskussion bereichern. Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
Dirk Lischeck Redaktion FAZIT PS: Sie mögen den FAZIT-Newsletter? Dann empfehlen Sie ihn Ihren Kolleginnen und Kollegen: FAZIT weiterempfehlen. Vielen Dank!
| |
|
|
| | | | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 17.01.2020
| |
| |
| | |
|
| |
|
| | Ihr Praxis-Ratgeber zu Kassenführung und Kassen-Nachschau jetzt mit allen Neuerungen zum 1.1.2020. Die topaktuelle Neuauflage des Standardwerks zur Kassenführung berücksichtigt alle Neuerungen zum 1.1.2020, von der Belegausgabepflicht bis zu den verschärften Anforderungen an Kassensysteme. Der Autor, Tobias Teutemacher, ist ein Experte aus der Finanzverwaltung und gibt Ihnen zahlreiche Checklisten und Muster für die sichere Umsetzung an die Hand. Damit stimmt auch bei Ihren Mandanten die Kasse! » Hier versandkostenfrei bestellen
| |
|
|
|
| |
| | |
| | Die sozialen Netzwerke sind neuerdings voll von Bildern des „Kassenbonwahnsinns“: Körbe voller Bons, Aufrufe, die Kaufbelege ans Finanzamt zu schicken ... Der Ärger über die neue Verordnung steigt, vor allem bei kleineren Betrieben. Der Schaden für die Umwelt sowie der bürokratische Aufwand stehen – so scheint es – in keinem Verhältnis zum Nutzen der ganzen Sache. Die Podcast-Kollegen möchten verstehen, warum das so ist – und wie man es trotzdem schaffen kann. Tobias Teutemacher, Branchenexperte und Autor zahlreicher Fachbeiträge und -bücher, stellt sich den Fragen zur Kassenbonpflicht und gibt einen Einblick in das Für und Wider. Warum das Gesetz für ihn auch in Zeiten eines neuen Umweltaktivismus Sinn macht, hören Sie in dieser Podcast-Folge! » Hören Sie jetzt rein!
|
|
|
| |
| | |
| | Die Kassenbonpflicht ist in aller Munde und der Ärger darüber steigt gefühlt von Tag zu Tag. Damit Sie über alle Neuerungen, Pflichten und die Gesetzeslage informiert sind, finden Sie auf unserer Themenseite aktuelle Informationen zum Thema Kassenführung. Gleich durch die Beiträge klicken und stets bestens informiert sein. » Zur Themenseite
|
|
|
| |
| | 16.01.2020: Der Rabattfreibetrag erstreckt sich auf alle Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG (ehemaligen) Arbeitnehmern gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die unentgeltlich oder verbilligt gewährten Freifahrtscheine aufgrund besonderer Nutzungsbestimmungen fremden Letztverbrauchern nicht angeboten werden (Parallelverfahren VI R 4/17 und VI R 7/19). Mit dem Bezug der Freifahrtscheine ist der darin verkörperte geldwerte Vorteil unabhängig vom konkreten Fahrtantritt zugeflossen (BFH, Urteil v. 26.9.2019 - VI R 23/17; veröffentlicht am 16.1.2020). » Mehr
|
|
|
| |
| | 10.01.2020: Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz (BVerfG, Beschluss v. 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14). » Mehr
|
|
|
| |
| | 15.01.2020: Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge wurde entsprechend ergänzt (BMF-Schreiben v. 13.1.2020 - IV C 5 - S 2341/19/10002 :003). » Mehr
|
|
|
| |
| | 14.01.2020: Das BMF hat ein Schreiben zur sofortigen Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) herausgegeben (BMF-Schreiben v. 20.12.2019 - IV A 3 - S 0062/19/10010 :001). » Mehr
|
|
|
| |
| | 13.01.2020: Das BMF hat ein angepasstes Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018 sowie zu den Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und den Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017 herausgegeben (BMF-Schreiben v. 13.1.2020 - IV A 3 -S 0130/19/10017 :004). » Mehr
|
|
|
| |
| | 14.01.2020: Das BMF hat ein Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und die Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ herausgegeben (BMF-Schreiben v. 10.1.2020 - III C 3 - S 7133/19/10002 :004). » Mehr
|
|
|
| |
| | 14.01.2020: Das BMF gibt ein Schreiben zur Einführung der Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bekannt.Hintergrund ist die Änderung des § 6 Abs. 3a UStG durch Artikel 12 Nr. 6 desJStG 2019 (BMF-Schreiben v. 10.1.2020 - III C 3 - S 7133/19/10002 :004). » Mehr
|
|
|
| |
| | 15.01.2020: Das BMF hat zum Umsatzsteuer Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen Stellung genommen und Abschn 12.13. Absatz 5 UStAE entsprechend angepasst (BMF, Schreiben v. 14.1.2020 - GZ III C 2 -S 7244/19/10004 :001). » Mehr
|
|
|
| |
| | 10.01.2019: Das BMF hat einen Erlass zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern ab dem Kalenderjahr 2019 veröffentlicht (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.1.2020). » Mehr
|
|
|
| |
| | 16.01.2020: Die FDP-Fraktion hat sich im Finanzausschuss nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, Negativzinsen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Das Gremium lehnte einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/15771) ab. » Mehr
|
|
|
| |
| | 16.01.2020: FG Köln zu „cum/ex-Verfahren“: Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet denknotwendig aus (FG Köln, Urteil v. 19.7.2019 - 2 K 2672/17). » Mehr
|
|
|
| |
| | 15.01.2020: Das Niedersächsische FG hat – soweit ersichtlich – als erstes FG zu dem mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 im Rahmen der Neuordnung des Reisekostenrechts neu eingefügten Satz 3 des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG Stellung genommen. Danach erfordert das Vorliegen eines eigenen Hausstandes außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte nunmehr neben dem bisherigen Merkmal „Innehaben einer Wohnung“ zusätzlich eine „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ (des Haupthausstandes) (Niedersächsisches FG, Urteil v. 18.9.2019 - 9 K 209/18). » Mehr
|
|
|
| |
| | 15.01.2020: Die Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Zurückbehaltung eines Vorbehaltsnießbrauchs führt für sich genommen nicht zu einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen (FG Münster, Urteil v. 20.9.2019 - 11 K 4132/15 E,G; Revision eingelegt – BFH Az. X R 35/19). » Mehr
|
|
|
| |
| | 14.01.2020: Die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück“ des BMF ist ein geeignetes Hilfsmittel, um den Kaufpreis beim Grundstückserwerb sachgerecht aufzuteilen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.8.2019 - 3 K 3137/19; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 26/19). » Mehr
|
|
|
| |
| | 15.01.2020: Die Erbfallkostenpauschale i.H.v. 10.300 € ist auch einem Nacherben zu gewähren, der zwar nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers, aber andere (geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen hat (FG Münster, Urteil v. 24.10.2019 - 3 K 3549/17 Erb, Revision zugelassen). » Mehr
|
|
|
| |
| »Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen – vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir.« Mark Twain (1835-1910), amerikanischer Schriftsteller
|
|
|
| |
| | 16.01.2020: Scheitert die Übertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax, ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu versenden. Das Unterlassen sei der vertretenen Partei nur dann nicht gem. § 85 II ZPO als schuldhaftes Versäumnis zuzurechnen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Übermittlung aus dem beA nicht möglich gewesen wäre. Damit hat das Gericht seine Linie bestätigt, die es bereits in einem Beschluss aus dem Sommer (OLG Dresden, Beschluss v. 29.7.2019 - 4 U 879/19) vertreten hatte (OLG Dresden, Beschluss v. 18.11.2019 ? 4 U 2188/19). » Mehr
|
|
|
| |
| | 14.01.2020: Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen auch nach der Trennung besteht (OLG Koblenz, Beschluss v. 12.6.2019 - 13 UF 617/18). » Mehr
|
|
|
| |
| | 06.01.2020: Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.1.2020 bekannt gegeben. Er beträgt unverändert -0,88 Prozent. » Mehr
|
|
|
| |
| Kostenloser Beitrag aus NWB Steuern International
|
|
|
| |
| | Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass Betriebsprüfer in der steuerlichen Außenprüfung die Vorlage des geschäftlichen E-Mailverkehrs des geprüften Unternehmens verlangen. Die Prüfungsanfragen sind teilweise nach demselben Muster formuliert, das den Prüfern offenbar von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Die Unternehmen werden aufgefordert, die in elektronischer Form empfangenen oder gesendeten Handels- und Geschäftsbriefe (§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO) und sonstigen Unterlagen (§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO) auf einem elektronisch verwertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen (§ 147 Abs. 6 AO). Neben den Fällen, in denen diese Musterprüfungsanfrage verwendet wird, sind Fälle zu beobachten, in denen Betriebsprüfer gezielt die Vorlage des gesamten, auch unternehmensinternen, E-Mailverkehrs zwischen bestimmten Personen bzw. zu bestimmten Themenkomplexen verlangen. Aufseiten der Unternehmen und ihrer steuerlichen Berater besteht eine gewisse Verunsicherung darüber, ob bzw. in welchem Umfang diese Anfragen rechtlich zulässig und inwiefern sie zur Vorlage verpflichtet sind. Vor diesem Hintergrund soll dieser Beitrag die rechtlichen Grenzen für Prüferanfragen zur Vorlage des E-Mailverkehrs aufzeigen. Mehr dazu lesen Sie in der IWB 1/2020 im Beitrag von Dr. Jan Haselmann und Benn Berger. Weitere Informationen zu NWB Steuern International – dem Themenpaket mit umfassenden Fachinhalten zu internationalen Steuerfragen – finden Sie hier » Hier können Sie den Beitrag kostenlos im Volltext lesen
|
|
|
| |
|
| Vermögensgestaltungen in der Ehe So vermeiden Sie unnötige Steuerbelastungen! Als Steuerberater tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass Ihre Mandanten im Hafen der Ehe keinen finanziellen Schiffbruch erleiden. Die kostenlose Spezialausgabe „Vermögensgestaltungen in der Ehe“ von NWB Erben und Vermögen gibt Ihnen dafür aktuelles Gestaltungs-Know-how an die Hand.
| |
|
|
|
| |
| Lesen Sie u.a., zu welchen steuerlichen Problemen Oder-Konten führen können, welche schenkungsteuerfreien Übertragungsmöglichkeiten es für Ehegatten gibt, wie Sie die Steuerbefreiungsvorschriften des § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG sinnvoll nutzen und welche Risiken und Chancen der Zugewinnausgleich birgt. Die Spezialausgabe erhalten Sie jetzt beim kostenlosen Test von NWB Erben und Vermögen. » Angebot hier kostenlos anfordern . . .
|
|
|
| |
| | Erfahren Sie, was die Experten der Branche bewegt und wie die Fachwelt denkt. Schauen auch Sie rein und kommentieren Sie die Beiträge.
| |
|
|
|
| |
| Jobs der Woche ► Steuerberater(in) in Berlin gesucht. Mehr ► Steuerberater (m/w/d) in Leipzig gesucht. Mehr Weitere Einträge - auch in den Rubriken Stellengesuche und Freie Mitarbeit - finden Sie in unserer NWB Jobbörse
|
|
|
| |
| Aktuelle Praxisverkäufe ► Steuerberatungsgesellschaft in 29633 Munster abzugeben. Mehr ► Steuerberaterkanzlei im Raum Duisburg abzugeben. Mehr Weitere Einträge - auch in den Rubriken Praxisankauf, Beteiligungen, Kooperationen, Immobilien u.a. - finden Sie in unserer NWB Kanzleibörse
|
|
|
| |
| Wie hat Ihnen dieser Newsletter gefallen?
|
|
|
| |
|
| NWB Verlag GmbH & Co. KG Geschäftsführung: Dr. Felix Friedlaender, Dr. Ludger Kleyboldt, Mark Liedtke Eschstr. 22 · 44629 Herne AG Bochum HRA 5124 · USt-IdNr.: DE125418075 Fon 02323.141-900 Fax 02323.141-123 Kontakt | Webseite | Shop | Facebook
|
Newsletter-Redaktion: Dr. Ludger Kleyboldt (v.i.S.d.P.) Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie ihn auf unserer Website abonniert haben. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, Ihre Anfragen oder Wünsche können unter diesem Absender leider nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich direkt an » service@nwb.de
|
|
| |
| Um die Bilder und Infografiken unseres Newsletters direkt angezeigt zu bekommen, fügen Sie die Absender-Adresse zu Ihren Kontakten hinzu.
| |
| Wenn Sie unseren Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden.
| |
| | | | Finden sie uns
|
| | | | auf Facebook
|
| | | | auf Twitter
|
| | | | auf XING
|
|
| | |
|
|
|
|