Online-Nachricht - Montag, 06.01.2020

Zivilrecht | Basiszinssatz unverändert bei -0,88 Prozent (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum bekannt gegeben. Er beträgt unverändert -0,88 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

  • Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2019 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

  • Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Hinweis:

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom bekannt gegeben. Eine Übersicht der Basiszinssätze ist auf der Homepage der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Pressemitteilung v. 2.1.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-39073