Verfahrensrecht | Änderung des AEAO (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur sofortigen Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) herausgegeben ().
Änderung des AEAO
Durch das BMF-Schreiben wird der AEAO mit sofortiger Wirkung geändert. Die Änderungen beziehen sich dabei insbesondere auf folgende Themengebiete:
AEAO zu § 31a Nr. 2.3: Zuständige Stellen für die Prüfung und Bekämpfung von illegaler Beschäftigung,
AEAO zu § 55 Nr. 10: Veräußerung von Anteilen durch einen steuerpflichtigen Anteilseigner an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft an einen steuerbegünstigten Erwerber,
AEAO zu § 68: Begriffe „Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime“,
AEAO zu § 73: Haftung,
AEAO zu § 87a: elektronischen Übermittlung von Daten (Verschlüsselung),
AEAO zu § 149: Vorabanforderungen von Steuererklärungen,
AEAO zu § 150: Form und Inhalt der Steuererklärungen,
AEAO zu § 152: Verspätungszuschlag,
AEAO zu § 239: Verzinsung.
Hinweis:
Das Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (ImA)
Fundstelle(n):
NWB CAAAH-39763