Corona-Bonus gesetzlich verankert

Schon mehrfach ist an dieser Stelle über Fragen rund um den so genannten Corona-Bonus berichtet worden. Zuletzt hatte mein Blogger-Kollege Matthias Trinks mit seinem Beitrag „Kein steuerfreier Corona-Bonus in Steuerbüros und Anwaltskanzleien“ auf die Problematik hingewiesen, dass die Gewährung der Steuerbefreiung zurückhaltend gehandhabt wird, andererseits der Gang vor das Finanzgericht aber kaum erfolgversprechend ist, da das bisherige BMF-Schreiben mit seinem Verweis auf § 3 Nr. 11 EStG auf tönernen Füßen steht.

Immerhin ist die Steuerfreiheit soeben mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“, das der Bundestag am 28.5.2020 beschlossen hat, im Steuergesetz verankert worden, und zwar in einem neu geschaffenen § 3 Nr. 11a EStG. Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherheit werde nun nachträglich eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die Steuerfreiheit der Corona-Sonderleistungen geschaffen, heißt es dazu seitens des Gesetzgebers.

Das ist lobenswert. Die Frage, ob der Bonus tatsächlich „on top“ geleistet werden muss, ist damit aber noch nicht vom Tisch. Zwar heißt es im Gesetz, dass der Bonus zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden muss. Die BFH-Rechtsprechung vom 1.8.2019 (VI R 32/18, VI R 21/17, VI R 40/17) zum Thema “Gehaltsumwandlung” (vgl. “ Corona-Bonus und Gehaltsumwandlung – was gilt denn nun?“) ist aber – noch – nicht gesetzlich ausgehebelt worden.

Dennoch bleibe ich meiner Empfehlung: Ich würde den Bonus tatsächlich nur „on top“ zahlen. Alles andere wäre mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Unsicherheiten behaftet.

Im Übrigen sollte (besser „muss“) im Lohnkonto der Grund für die Zahlung aufgezeichnet werden. Und bitte, liebe Arbeitgeber, schreibt ein paar Worte mehr als nur „Corona-Bonus“, sondern fügt hinzu, warum der oder die Arbeitnehmer coronabedingte Mehrbelastungen haben bzw. hatten, die den Zuschuss rechtfertigen. Das kann nicht schaden und wie heißt es beim Skat: “ Wer schreibt, der bleibt.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 34 = 39