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| EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| Elektro-Schrott ist ein Problem. Es gibt viel zu viel davon. Deshalb wollte Herr L., nachdem sein viele Jahre altes Smartphone den Geist aufgegeben hatte, auch kein neues kaufen. Sondern ein gebrauchtes, das aber so gut wie neu sein sollte. Beim auf Gebrauchtgeräte spezialisierten Online-Händler fand er schnell das passende Gerät. 36 Monate Garantie versprach der Händler, da konnte doch nun wirklich nichts schiefgehen. Ging es aber. Erster Defekt nach acht Monaten. Anstandslos repariert, super! Keine acht Monate später der gleiche Defekt. Die Reaktion des Händlers via Mario aus dem Serviceteam: „Verschleiß, leider nicht von der Garantie abgedeckt, lieber Kunde. Bitte nicht traurig sein!“ Auch Trixi, Enrique und Sam (alle Namen vom Händler selbst ausgedacht und von der Redaktion geändert) kamen Herrn L. nicht weiter entgegen und antworteten mit nur minimal veränderten Textbausteinen: „Verschleiß, da können wir leider nichts machen, lieber Kunde. Bitte nicht böse sein!“ Ist er aber, der liebe Ex-Kunde! Denn er vermutet nicht Verschleiß, sondern mangelhafte Qualität. Andere nennen es geplante Obsoleszenz. Noch unter dem Eindruck des Geschilderten las Herr L. diese Nachricht: BMF setzt Nutzungsdauer für Computer auf ein Jahr herab. Auch das noch! Man kann den PC innerhalb eines Jahres abschreiben? Dann muss er ja auch nicht länger als ein Jahr halten, werden sich Marios Chefs und deren Lieferanten jetzt vielleicht denken und bei der Qualität der Bauteile auch noch das zweite Auge zudrücken. Um dann mit reinem Gewissen sagen zu können: „Qualitative Mängel waren für uns nicht ersichtlich!“ Herr L. hat sein Smartphone weder verschrottet noch abgeschrieben. Er wird sich das benötigte Ersatzteil kaufen und das Gerät selbst reparieren. Und egal wie das ausgeht: Erfolgloser und frustrierender als die Kommunikation mit Mario und seinen Chatbot-Kollegen Trixi, Enrique und Sam kann es gar nicht werden. Kommen Sie gut ins Wochenende!
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| Ihr
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| Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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| | | | | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 05.03.2021
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| NEU: NWB Sanieren und Restrukturieren
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| | Bei einer PV-Anlage spricht nach einem Urteil des FG Thüringen der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass sie mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Das gilt auch, wenn infolge des hohen Kaufpreises für eine hochwertige Anlage und infolge der niedrigen Einspeisevergütung in den ersten Jahren fast durchgehend Verluste erzielt werden. Der Steuerpflichtige kann sich auf die Renditeangaben der Hersteller verlassen. Er muss kein betriebswirtschaftliches Konzept vorlegen.
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| | Anlagevermögen richtig verwalten und bilanzieren Das Seminar behandelt intensiv die Fragen der Abgrenzung von Investitions- und Erhaltungsaufwendungen sowie die Trennung immaterieller und materieller Wirtschaftsgüter. Unser Referent vermittelt Ihnen praktische Tipps zur direkten Umsetzung im eigenen Betrieb, so auch die Durchführung der Inventur und die Vorbereitung eines Inventurhandbuches. Übungsaufgaben vertiefen das erlernte Wissen.
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| | 26.02.2021: Der Bundestag hat am 26.2.2021 den Gesetzentwurf „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, BT-Drucks. 19/26544) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26970) beschlossen.
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| | 04.03.2020: Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH, Urteil v. 12.6.2018 - VIII R 32/16). Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen (BFH, Urteil v. 29.9.2020 - VIII R 9/17; veröffentlicht am 4.3.2021).
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| | 04.03.2020: Nimmt eine GmbH im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf, so ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € in dem an die GmbH als Geschäftsherrn zu adressierenden, die GmbH & atypisch Still betreffenden Gewerbesteuermessbescheid zu berücksichtigen. Der GmbH selbst steht der Freibetrag nicht zu; der aufgrund des von ihr vor der Aufnahme des stillen Gesellschafters erzielten Gewinns ermittelte Gewerbeertrag ist daher nicht zu kürzen (BFH, Urteil v. 15.7.2020 - III R 68/18; veröffentlicht am 4.3.2021).
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| | 02.03.2020: Das BMF hat zum Nachweis der Behinderung nach § 65 Absatz 1 Nummer 2 EStDV Stellung genommen und einen alternativen Nachweis zugelassen (BMF, Schreiben v. 1.3.2021 - IV C 8 - S 2286/19/10002 :006).
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| | 26.02.2021: Das BMF hat ein Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 26.2.2021 - IV C 3 - S 2190/21/10002 :013). Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.
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| | 03.03.2021: Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 3.3.2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drucks. 19/25697) in geänderter Form beschlossen.
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| | 01.03.2021: Die Finanzämter in Deutschland haben Unternehmen im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise insgesamt 22,47 Milliarden Euro Steuern gestundet. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/26816) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/26451).
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| | 02.03.2021: Das FG Münster hat zu zwei Aspekten im Zusammenhang mit der Zuordnung von Gewinnen und Betriebsausgaben zum steuerbefreiten Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Krankenhaus-GmbH entschieden (FG Münster, Urteil v. 13.1.2021 - 13 K 365/17 K,G,F; Revision anhängig, BFH-Az. V R 2/21).
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| »Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, dass sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, dass es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.« Douglas Adams (1952 - 2001), britischer Schriftsteller
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| | 02.03.2021: Die Bundesregierung informiert über neue Regelungen im März 2021.
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| | 04.03.2021: Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung wird bis zum 30.4.2021 verlängert. Hierauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in ihrem gemeinsamen Beschluss vom 3.3.2021 verständigt.
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| | 02.03.2021: Seit dem 1.3.2021 können auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf von mehr als zwei Millionen Euro Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum sind möglich. Hierauf macht die Bundesregierung aktuell aufmerksam.
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| | 02.03.2021: Das IDW hat ein viertes Update von Teil 3 des Fachlichen Hinweises zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.
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| | 02.03.2021: Die Bundesregierung informiert über die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen.
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| | 26.02.2021: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgelegt (BT-Drucks. 19/26925). Damit will sie das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also für Wertpapiere ohne Urkunde öffnen.
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| | 26.02.2021: Die Bundesregierung will die Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken und hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) vorgelegt (BT-Drucks. 19/26918).
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| | 26.02.2021: Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass für ein von staatlicher Schließungsanordnung aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen betroffenes Ladenlokal ein angepasster Mietzins zu zahlen ist (OLG Dresden, Urteil v. 24.2.2021 - 5 U 1782/20, nicht rechtskräftig).
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| | 26.02.2021: Ein gewerblicher Mieter, dessen Ladenlokal aufgrund einer behördlichen Anordnung im „Corona-Lockdown“ für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren (OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.2.2021 - 7 U 109/20, nicht rechtskräftig).
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| Kostenloser Beitrag aus NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
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| | In der Praxis erfolgen nicht selten Darlehensgewährungen an eine GmbH durch eine dem Gesellschafter nahe stehende Person. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Zinserträge bei der nahe stehenden Person der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen oder ob durch § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG ein Ausschluss aus der Abgeltungsbesteuerung erfolgt, wenn der Gesellschafter zu mindestens 10 % an der darlehensnehmenden GmbH beteiligt ist. Ein solcher Fall war Gegenstand des BFH-Urteils vom 16.6.2020, das im Mittelpunkt des Beitrags von Prof. Dr. Ott aus dem Paket NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB steht.
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| | Erfahren Sie, was die Experten der Branche bewegt und wie die Fachwelt denkt. Hinweis: Zum Thema Corona-Virus und den aktuellen Gesetzgebungen erscheinen kurzfristig Updates. Bleiben Sie auf dem Laufenden im NWB Experten-Blog und durch unsere Sonderberichterstattung. Schauen auch Sie rein und kommentieren Sie die Beiträge.
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