Online-Nachricht - Dienstag, 02.03.2021

Gesetzgebung | Neuregelungen im März 2021 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung informiert über neue Regelungen im März 2021.

Corona-Pandemie

AstraZeneca-Impfstoff

Der Impfstoff von AstraZeneca hat ein reguläres, nicht abgekürztes Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA und daher alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Wirksamkeitstests bestanden. Die neugefasste Coronavirus-Impfverordnung ist am in Kraft getreten und bezieht den Impfstoff mit ein.

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Kostenlose FFP2-Masken für Hilfebedürftige

Die Bundesregierung stellt seit dem kostenlose FFP2-Masken für Menschen bereit, die Arbeitslosengeld II beziehen. Betroffene haben Anspruch auf zehn Schutzmasken.

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Weiterer Schritt auf dem Weg zum europäischen Aufbaufonds

Die EU-Mitgliedstaaten können nun Mittel aus den EU-Finanzhilfen und -Darlehen beantragen. Für öffentliche Investitionen und Reformen stehen 672,5 Milliarden Euro bereit.

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Wirtschaftshilfen ohne Verlustrechnung möglich

Die Europäische Kommission hat den rechtlichen Rahmen für Beihilfen angepasst. Deutlich mehr Unternehmen können dadurch die Überbrückungshilfe II sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November und Dezember erhalten - ohne die bisher erforderliche Verlustrechnung. Auch entgangene Gewinne werden nun berücksichtigt.

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Insolvenzrecht: Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten

Die Bundesregierung will die Folgen der Pandemie für Unternehmen abmildern. Deshalb galt eine Insolvenzaussetzung bis zum . Diese Regelung wurde nun bis Ende April 2021 verlängert.

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Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten verlängert

Die Coronavirus-Schutzverordnung ist bis einschließlich verlängert worden. Der Reiseverkehr aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert. Das ist notwendig, um eine ungebremste Ausbreitung von Virusmutationen des Coronavirus in Deutschland zu verhindern.

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Umwelt - Energie

Haushaltsgeräte erhalten neue Energie-Effizienz-Kennzeichnung

Die Europäische Union (EU) hat das Energielabel überarbeitet. Ab dem werden die Produkte wieder über die gesamte farbige Effizienzskala von A bis G verteilt. Damit wird künftigen technischen Innovationen bzw. Entwicklungen Rechnung getragen, indem die oberen Klassen zunächst frei bleiben. An der Energieeffizienz der Produkte ändert sich dadurch nichts. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

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Landwirtschaft

Mehr Platz im Stall

Die Haltungsbedingungen für Schweine werden künftig tierschutzgerechter. Die entsprechenden Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind am in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt die Tierhalter bei der Umstellung auf mehr Tierwohl mit 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 26.2.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-72677