Online-Nachricht - Mittwoch, 09.06.2021

Gesetzgebung | Transparenzregister mit Erleichterungen für Vereine (hib)

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (BT-Drucks. 19/28164) beschlossen. Elf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen, ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird künftig auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.

  • Zudem setzt das Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, die Nutzung von Bankkonten -und Finanzinformationen zu erleichtern. Für den Zugang zum Informationsaustausch mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird das Bundeskriminalamt genannt.

  • Die Änderungsanträge sehen bürokratische Erleichterungen für Vereine vor, dazu gehört die automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister und Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung. Zudem wird der Kreis der Berechtigten zum Datenabruf erweitert: auf das BZSt und die örtlichen Finanzbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden.

  • Abgelehnt wurde ein Antrag (BT-Drucks. 19/10218) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, mehr Transparenz im Immobiliensektor sowie über die wahren Immobilieneigentümer herzustellen und die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor zu stärken.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag (2./3. Lesung ist am vorgesehen) und Bundesrat. Es soll überwiegend am in Kraft treten.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 768 (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-80819