Online-Nachricht - Freitag, 26.11.2021

Gesetzgebung | Zertifizierter Verwalter nach dem WEG (Bundesrat)

Am hat der Bundesrat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt.

Hintergrund: Rechtsgrundlage für die Verordnung ist die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des WEG v. (BGBl. I S. 2187), die seit Dezember letzten Jahres gilt. Sie gibt allen Wohnungseigentümern den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser muss vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er oder sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen verfügt.

Die Verordnung sieht u.a. vor:

  • Um die einheitliche Qualität der Zertifizierung sicherzustellen, sieht die Verordnung bundesweite Regeln für das Prüfungsverfahren und die Prüfungsgegenstände vor.

  • Zudem sind Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Personen, die bestimmte Qualifikationen bereits haben, vorgesehen.

  • Ziel ist es, den Industrie- und Handelskammern einen konkreten Rahmen für die Ausgestaltung des Zertifizierungsverfahrens im Detail zu geben.

Hinweis

Zur Bedingung für seine Zustimmung machte der Bundesrat die Änderungen bei der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Setzt die Bundesregierung diese Änderungen um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Die zugehörigen Drucksachen finden Sie hier.

Quelle: BundesratKOMPAKT (JT)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-95544