Online-Nachricht - Mittwoch, 01.02.2023

Grundsteuer | FinMin Schleswig-Holstein zum Fristende für die Grundsteuer-Erklärung

In Schleswig-Holstein sind 78,1 Prozent der Erklärungen eingegangen, damit liegt Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt. Das FinMin stellt klar, dass es eine generelle Fristverlängerung nicht geben wird.

Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein u.a. weiter aus:

  • In Schleswig-Holstein sind bis Fristende 986.703 Erklärungen eingegangen, das entspricht einer Abgabequote von 78,1 Prozent. Über ELSTER sind 67,3 Prozent eingegangen, in Papierform 10,8 Prozent.

  • Eine generelle Fristverlängerung wird es in Schleswig-Holstein nicht geben.

  • In Einzelfällen ist ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung möglich. Das gilt für private Eigentümer, für Unternehmen wie auch für öffentliche Stellen.

  • Diejenigen, die nicht fristgerecht abgegeben haben, werden in den kommenden Wochen zunächst mit einem Schreiben erinnert.

  • Für verspätet abgegebene Erklärungen können 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat erhoben werden.

  • Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen.

Quelle: FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAJ-32416