Online-Nachricht - Donnerstag, 02.02.2023

Grundsteuer | 77 Prozent der Grundsteuererklärungen in Hessen fristgerecht abgegeben (FinMin)

Bei den Finanzämtern in Hessen sind über zwei Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht rund 77 Prozent der in Hessen fälligen Erklärungen. Mehr als 92 Prozent der Erklärungen wurden elektronisch abgegeben. Unmittelbar nach Ostern werden Erinnerungsschreiben an diejenigen verschickt, die ihre Erklärung bis dahin noch nicht abgegeben haben.

Hierzu führt das Hessische Finanzministerium u.a. weiter aus:

  • Bis zum 31. Januar sind in Hessen 2.189.793 Erklärungen eingegangen. Über 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.026.986. Weniger als 8 Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 162.807. Insgesamt sind damit rund 77 Prozent der Erklärungen eingegangen.

  • Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein.

  • Finanzminister Michael Boddenberg: "Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden und es kann niemand wollen, dass es soweit kommt."

  • „Das Land Hessen selbst hat als Grundstückseigentümer inzwischen mehr als 5.400 Grundsteuererklärungen abgeben. Bereits vor dem Fristende am 31. Januar haben wir 100 Prozent der Erklärungen für unsere steuerpflichtigen Grundstücke abgegeben. Die Frist zur Erklärungsabgabe galt für alle Steuerpflichtigen bundesweit: für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch für die öffentliche Verwaltung."

Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAJ-32508