Online-Nachricht - Donnerstag, 02.02.2023

Grundsteuer | Berlin - mehr als 75 Prozent der Erklärungen liegen den Finanzämtern vor (SenFin)

Zum lagen den Berliner Finanzämtern 75,7 Prozent der Erklärungen für die Hauptfeststellung zur Grundsteuer vor. Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung abgegeben haben, erhalten im ersten Quartal ein Erinnerungsschreiben.

Hierzu führt die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin u.a. weiter aus:

  • Zum endete die reguläre Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Insgesamt liegen den Berliner Finanzämtern 653.271 Erklärungen für die Hauptfeststellung zur Grundsteuer vor.

  • Steuerpflichtige, die noch keine Erklärung abgegeben haben, erhalten im ersten Quartal ein Erinnerungsschreiben. Dieses enthält die Steuernummer und eine Frist von einem weiteren Monat. Bis dahin werden grundsätzlich keine Verspätungszuschläge erhoben.

  • Danach werden die Finanzämter wie in anderen Steuerverfahren im Einzelfall und nach Ermessen Verspätungszuschläge erheben oder den Steuerwert schätzen. Es besteht auch die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen.

  • Hinweise, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Antworten auf häufige Fragen finden Steuerpflichtige auf der Internetseite www.berlin.de/grundsteuer.

Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAJ-32563