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| EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| da war ich einmal rechtzeitig fertig und dann das! Mithilfe von Zollstock, YouTube-Videos und einigen Tassen Baldriantee zur Beruhigung („So ein Unsinn! Warum muss ich bei ELSTER Daten eintragen, die dem Finanzamt sowieso vorliegen?“) hatte ich bereits im Oktober letzten Jahres die Grundsteuererklärung für unser Eigenheim erstellt und eingereicht. Und jetzt soll das alles vielleicht für die Katz – die von der Materie noch weniger versteht als ich – gewesen sein? Denn einige Verbände stellen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln infrage und fordern, dass Feststellungsbescheide nur vorläufig erlassen werden sollen. Es sind auch schon zahlreiche Klagen anhängig. Die neuesten Entwicklungen zur Grundsteuererklärung, dem BER der deutschen Steuerlandschaft, haben wir in den News für sie zusammengestellt. Ein befreundeter Steuerberater hat kürzlich behauptet, dass Kellerräume, die über eine Katzenklappe oder eine ähnliche Vorrichtung dauerhaft für Haustiere zugänglich sind, wie Flure und Dielen als Wohnraum zu bewerten sind. Fast hätte ich es ihm geglaubt. Mein Blutdruck schraubte sich bereits in luftige Höhen, da brach er in hysterisches Lachen aus. Der Ärmste war völlig überarbeitet und konnte das Thema Grundsteuererklärung nur noch mit Galgenhumor ertragen. Ich habe ihm schnell ein Tässchen Baldriantee kredenzt, dann ging es wieder.
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| Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
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| Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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| | | | | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 03.02.2023
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| | Kostenloses Themen-Special zu den Neuerungen und krisenbedingten Besonderheiten! Der Jahresabschluss 2022 stellt eine besondere Herausforderung dar. Denn neben den üblichen Neuerungen müssen in diesem Jahr auch die Auswirkungen der aktuellen Krisen berücksichtigt werden. Das kostenlose Themen-Special fasst für Sie auf 47 Seiten alles Wissenswerte kompakt zusammen!
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| | Gestaltungstipps und Praxishinweise zur aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung sowie zu den Änderungen durch das JStG 2022 |
| Krisenbedingte Besonderheiten für einzelne Abschlusspositionen, den Anhang und den Lagebericht |
| Auswirkungen von hoher Inflation und steigenden Zinsen auf die Beteiligungsbewertung |
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| Sie erhalten das Themen-Special jetzt kostenlos beim Gratis-Test des digitalen Themenpakets NWB Rechnungswesen.
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| | Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 enthalten nur ganz wenige echte Neuregelungen. Wir stellen Ihnen drei für die Praxis relevante Änderungen vor: die erstmalige explizite Regelung für umgekehrte Besuchsfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung, die Einschränkung bei Aufmerksamkeiten an Angehörige eines Arbeitnehmers, die im selben Haushalt leben, und die Neuerung im Hinblick auf die Lohnsteuertabelle bei Teillohnzahlungszeiträumen im Zusammenhang mit Arbeitslohn im Ausland.
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| | Das JStG 2022 hat zu Änderungen bei der Umsatzsteuer geführt. Und auch infolge des Krieges in der Ukraine und der hohen Inflation hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Reduzierung der Umsatzsteuerbelastung getroffen. Außerdem wurde die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert. Ein aktueller Beitrag der Zeitschrift BBK stellt die Änderungen und Anpassungen kompakt für Sie dar. Buchungsbeispiele im Zusammenhang mit den neuen Sachkonten im SKR 03 bzw. SKR 04 zeigen auf, welche Besonderheiten es zu beachten gilt.
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| Falls Sie die Inhalte von NWB Rechnungswesen – BBK nicht abonniert haben, können Sie diesen Beitrag im Rahmen eines Gratis-Tests nutzen oder einzeln erwerben.
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| | 02.02.2023: Pferde, die in einem Pensionsbetrieb untergebracht werden, können vom Eigentümer in seinem Betrieb gehalten werden, wenn er das wirtschaftliche Risiko der Tierhaltung trägt. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG kann Vorrang gegenüber einer organschaftlich eigenständigen Einkommenszurechnung zukommen. Der Zuordnung von Tieren zum Tierzweig „übriges Nutzvieh“ steht nicht entgegen, dass die Tiere zum Verkauf bestimmt waren (BFH, Urteil v. 13.9.2022 - XI R 33/20; veröffentlicht am 2.2.2023).
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| | 02.02.2023: Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i. V. mit § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.1.2019 - XI R 15/16). Die durch das Jahressteuergesetz 2007 mit Rückwirkung zum 1.1.2003 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 17.11.2022 - V R 23/20; veröffentlicht am 2.2.2023).
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| | 02.02.2023: Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen „Kurse belehrender Art“ i. S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL i. V. mit Art. 44 Satz 1 Alternative 2 MwStVO) (BFH, Urteil v. 17.11.2022 - V R 33/21 (V R 26/18); veröffentlicht am 2.2.2023).
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| | 02.02.2023: Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i. S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf von Hilfsmitteln für blinde oder sehbehinderte Menschen über ein Ladengeschäft kann aber ein Zweckbetrieb sein, wenn über eine im Einzelhandel übliche reine Produktberatung hinaus weitere – fürsorgeorientierte – Hilfestellungen gegeben werden (BFH, Urteil v. 17.11.2022 - V R 12/20; veröffentlicht am 2.2.2023).
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| | 02.02.2023: Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus; insbesondere die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich. Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch im Fall eines (von § 2 Abs. 5 GewStG erfassten) Betriebsübergangs im Ganzen (BFH, Urteil v. 30.8.2022 - X R 17/21; veröffentlicht am 2.2.2023).
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| | 02.02.2023: Die Zuordnung von Kosten zu den „Kosten für den Vermögensübergang“ als Bestandteil des „außer Ansatz bleibenden“ Übernahmeergebnisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Veranlassungsprinzip. Objektbezogene Aufwendungen – wie z. B. die Grunderwerbsteuer beim Übergang von Grundstücken – gehören grundsätzlich nicht zu den „Kosten für den Vermögensübergang“. Bei der aufgrund einer sog. Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuer fehlt es aber an einem solchen Objektbezug (BFH, Urteil v. 23.11.2022 - I R 25/20; veröffentlicht am 1.2.2023).
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| | 30.01.2023: Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Das SolZG 1995 i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des Solidaritätszuschlaggesetzes v. 15.10.2002 (BGBl I 2002, 4130), geändert durch Art. 4 des 2. FamEntlastG v. 1.12.2020 (BGBl I 2020, 2616), verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 oder Art. 14 GG (BFH, Urteil v. 17.1.2023 - IX R 15/20; veröffentlicht am 30.1.2023).
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| | 01.02.2023: Das BMF hat sein Schreiben zum Steuergeheimnis bzw. zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern geändert (BMF, Schreiben v. 13.1.2023 - IV A 3 - S 0130/23/10001 :001).
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| | 02.02.2023: Das BMF hat ein Schreiben zur Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.2.2023 - III C 2 - S 7358/19/10001 :007).
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| | 30.01.2023: Das BMF hat sein Schreiben v. 15.10.2021 (BStBl S. 2026) zur Ausstellung der Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens neu gefasst und aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung herausgegeben (BMF, Schreiben v. 26.1.2023 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006).
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| | 31.01.2023: Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuerkonten hinsichtlich einer erforderlichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Dies kündigt das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein am 31.1.2023 an.
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| GrSt: Finanzministerien der Länder zum Ende der Abgabefrist (FinMin) | |
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| | 31.01.2023: Bayern hat die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 30.4.2023 verlängert. Dies teilt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) auf seiner Homepage mit.
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| | 30.01.2023: Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten vorläufig erlassen werden. Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland.
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| »Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten.« Sprichwort unbekannter Herkunft
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| | 01.02.2023: Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH v. 6.11.2018 - C-684/16 und war es dem Arbeitnehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen (BAG, Urteil v. 31.1.2023 - 9 AZR 456/20).
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| | 01.02.2023: Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des EuGH v. 6.11.2018 - C-684/16 und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senatsrechtsprechung nicht, den Anspruch innerhalb der tarifvertraglichen Ausschlussfrist geltend zu machen, begann die Ausschlussfrist erst mit der Bekanntgabe des Urteils (BAG, Urteil v. 31.1.2023 - 9 AZR 244/20).
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| | 31.01.2023: Steuerberater müssen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) beachten, dass eine besondere Übergangsregelung zur Abgabe sog. Unstimmigkeitsmeldungen zum 1.4.2023 ausläuft. Darauf weist aktuell der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV hin.
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| | Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die AfA um bisherige Abschreibungen zu kürzen, wenn das Wirtschaftsgut vor der Einlage zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzt wurde. Dadurch sollen doppelte AfA-Beträge verhindert werden. Die Vorschrift führt allerdings häufig zu Fehlinterpretationen, auf die BBK-Herausgeber Wolfgang Eggert in seinem Beitrag in BBK 1/2023 eingeht.
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| | Die jüngsten Änderungen des SanInsKG sollen krisengeplagte Unternehmen vor einer Insolvenz wegen Überschuldung bewahren – hervorgerufen beispielsweise aufgrund gestiegener Energiepreise. Sie schützen aber nicht vor einer Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit. Daher sollten Ihre Mandanten Maßnahmen zur Liquiditätssicherung treffen. Welche infrage kommen und wie sie bilanziell wirken, zeigt Ihnen unser Themen-Special. Sie erfahren außerdem, wie Cash Pooling Kosten sparen kann, wenn Gesellschaften in Konzernen betroffen sind. Sie erhalten das Themen-Special jetzt beim Gratis-Test von NWB Sanieren und Restrukturieren. Das digitale Themenpaket bietet allen „Sanierern“ praxisgerechte Lösungen, aktuelle Informationen und wertvolle Arbeitshilfen.
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