EDITORIAL



Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,

 
Portraitda war ich einmal recht­zeitig fertig und dann das! Mithilfe von Zollstock, YouTube-Videos und einigen Tassen Baldrian­tee zur Beruhi­gung („So ein Unsinn! Warum muss ich bei ELSTER Daten eintragen, die dem Finanz­amt sowieso vorliegen?“) hatte ich bereits im Oktober letzten Jahres die Grund­steuer­erklärung für unser Eigen­heim erstellt und einge­reicht. Und jetzt soll das alles vielleicht für die Katz – die von der Materie noch weniger versteht als ich – gewesen sein? Denn einige Verbände stellen die Verfas­sungs­mäßig­keit der neuen Bewer­tungs­regeln infrage und fordern, dass Fest­stellungs­bescheide nur vorläufig erlassen werden sollen. Es sind auch schon zahlreiche Klagen anhängig. Die neuesten Ent­wick­lungen zur Grund­steuer­erklärung, dem BER der deutschen Steuer­land­schaft, haben wir in den News für sie zusammen­gestellt.
 
Ein befreundeter Steuer­berater hat kürzlich behauptet, dass Keller­räume, die über eine Katzen­klappe oder eine ähnliche Vorrichtung dauerhaft für Haustiere zugänglich sind, wie Flure und Dielen als Wohn­raum zu bewerten sind. Fast hätte ich es ihm geglaubt. Mein Blutdruck schraubte sich bereits in luftige Höhen, da brach er in hyste­risches Lachen aus. Der Ärmste war völlig über­arbeitet und konnte das Thema Grund­steuer­erklärung nur noch mit Galgen­humor ertragen. Ich habe ihm schnell ein Tässchen Baldrian­tee kredenzt, dann ging es wieder.
 
Kommen Sie gut ins Wochenende!
 
Ihr
Unterschrift
Dirk Lischeck
Redaktion FAZIT
 
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INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 03.02.2023
»Steuerrecht zum Hören
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Jahresabschluss 2022sichere Erstellung in unsicheren Zeiten
Kostenloses Themen-Special zu den Neuerungen und krisen­bedingten Besonder­heiten!
 
Der Jahresabschluss 2022 stellt eine besondere Heraus­forderung dar. Denn neben den üblichen Neuerungen müssen in diesem Jahr auch die Auswir­kungen der aktuellen Krisen berück­sichtigt werden. Das kosten­lose Themen-Special fasst für Sie auf 47 Seiten alles Wissens­werte kompakt zusammen!
 
Gestaltungs­tipps und Praxis­hinweise zur aktuellen Recht­sprechung und Verwal­tungs­auffas­sung sowie zu den Änderungen durch das JStG 2022
 
Krisenbedingte Besonder­heiten für einzelne Abschluss­positionen, den Anhang und den Lage­bericht
 
Auswirkungen von hoher Inflation und steigenden Zinsen auf die Beteiligungs­bewertung
 
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STEUERRECHT ZUM HÖREN
LStR 2023: Neues zu doppelter Haus­halts­führung, Auf­merk­sam­keiten & mehr

Steuerrecht zum Hören
Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 enthalten nur ganz wenige echte Neu­rege­lungen. Wir stellen Ihnen drei für die Praxis rele­vante Ände­rungen vor: die erstmalige explizite Regelung für umge­kehrte Besuchs­fahrten bei einer doppelten Haus­halts­führung, die Einschränkung bei Aufmerk­samkeiten an Ange­hörige eines Arbeit­nehmers, die im selben Haus­halt leben, und die Neuerung im Hin­blick auf die Lohn­steuer­tabelle bei Teillohn­zahlungs­zeiträumen im Zusam­men­hang mit Arbeitslohn im Ausland.
 
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BEI ABONNENTEN BELIEBT
Neue gesetzliche Regelungen zur Umsatz­steuer 2022/2023

Das JStG 2022 hat zu Änderungen bei der Umsatz­steuer geführt. Und auch infolge des Krieges in der Ukraine und der hohen Inflation hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Reduzierung der Umsatz­steuer­belastung getroffen. Außerdem wurde die Umsatz­steuer-Durch­führungs­verord­nung geändert. Ein aktu­eller Beitrag der Zeitschrift BBK stellt die Änderungen und Anpas­sungen kompakt für Sie dar. Buchungs­beispiele im Zusammen­hang mit den neuen Sach­konten im SKR 03 bzw. SKR 04 zeigen auf, welche Besonder­heiten es zu beachten gilt.
 
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NEWS STEUERRECHT
ESt: Zur Verlust­verrech­nungs­beschrän­kung nach § 15 Abs. 4 EStG (BFH)
02.02.2023: Pferde, die in einem Pensions­betrieb untergebracht werden, können vom Eigen­tümer in seinem Betrieb gehalten werden, wenn er das wirtschaft­liche Risiko der Tierhaltung trägt. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG kann Vorrang gegen­über einer organ­schaftlich eigen­ständigen Einkom­mens­zurech­nung zukommen. Der Zuordnung von Tieren zum Tierzweig „übriges Nutzvieh“ steht nicht entgegen, dass die Tiere zum Verkauf bestimmt waren (BFH, Urteil v. 13.9.2022 - XI R 33/20; veröffent­licht am 2.2.2023).
 
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USt: Umsatzsteuer­freiheit von Privat­kliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.) (BFH)
02.02.2023: Die Umsatzsteuerfreiheit von Privat­kliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i. V. mit § 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Voraus­kalkulation der Selbst­kosten (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.1.2019 - XI R 15/16). Die durch das Jahres­steuer­gesetz 2007 mit Rück­wirkung zum 1.1.2003 geän­derte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfas­sungs­rechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 17.11.2022 - V R 23/20; veröffent­licht am 2.2.2023).
 
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USt: Umsätze eines Vereins für Verkehrs­erziehung (BFH)
02.02.2023: Bei einem Fahrsicherheits­training liegen „Kurse belehrender Art“ i. S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungs­maßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruf­licher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL i. V. mit Art. 44 Satz 1 Alter­native 2 MwStVO) (BFH, Urteil v. 17.11.2022 - V R 33/21 (V R 26/18); veröffent­licht am 2.2.2023).
 
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USt/AO: Zweckbetriebs­voraus­setzun­gen beim Verkauf von Hilfs­mitteln für Blinde (BFH)
02.02.2023: Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handels­tätigkeit, die nicht die Voraus­setzun­gen eines Zweck­betriebs i. S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf von Hilfsmitteln für blinde oder sehbehin­derte Menschen über ein Laden­geschäft kann aber ein Zweck­betrieb sein, wenn über eine im Einzel­handel übliche reine Produkt­beratung hinaus weitere – fürsorge­orientierte – Hilfe­stellungen gegeben werden (BFH, Urteil v. 17.11.2022 - V R 12/20; veröffent­licht am 2.2.2023).
 
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GewSt: Auch im Anwendungs­bereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweg­genommener Betriebs­ausgaben (BFH)
02.02.2023: Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbe­steuer­recht­lichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tat­bestands­merkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus; insbe­sondere die Beteiligung am allge­meinen wirtschaft­lichen Verkehr. Vorab (vor Betriebs­eröffnung) entstandene Betriebs­ausgaben sind daher gewerbe­steuer­rechtlich unbe­achtlich. Diese allge­meinen Grundsätze gelten auch im Fall eines (von § 2 Abs. 5 GewStG erfassten) Betriebs­über­gangs im Ganzen (BFH, Urteil v. 30.8.2022 - X R 17/21; veröffent­licht am 2.2.2023).
 
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Bilanzierung: ''Kosten für den Vermögens­über­gang'' in § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 (BFH)
02.02.2023: Die Zuordnung von Kosten zu den „Kosten für den Vermögens­über­gang“ als Bestandteil des „außer Ansatz bleibenden“ Über­nahme­ergeb­nisses (§ 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006) folgt dem Ver­anlas­sungs­prinzip. Objektbezogene Aufwendungen – wie z. B. die Grund­erwerb­steuer beim Übergang von Grund­stücken – gehören grundsätzlich nicht zu den „Kosten für den Vermögens­übergang“. Bei der aufgrund einer sog. Anteils­vereinigung ausge­lösten Grund­erwerb­steuer fehlt es aber an einem solchen Objekt­bezug (BFH, Urteil v. 23.11.2022 - I R 25/20; veröffent­licht am 1.2.2023).
 
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Solidaritätszuschlag: Erhebung in den Jahren 2020 und 2021 nicht verfas­sungs­widrig (BFH)
30.01.2023: Die Erhebung des Solidaritäts­zuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfas­sungs­widrig. Das SolZG 1995 i.d.F. der Bekannt­machung der Neufassung des Soli­daritäts­zuschlag­gesetzes v. 15.10.2002 (BGBl I 2002, 4130), geändert durch Art. 4 des 2. FamEntlastG v. 1.12.2020 (BGBl I 2020, 2616), verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 oder Art. 14 GG (BFH, Urteil v. 17.1.2023 - IX R 15/20; veröffent­licht am 30.1.2023).
 
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AO: Steuergeheimnis (BMF)
01.02.2023: Das BMF hat sein Schreiben zum Steuer­geheimnis bzw. zu Mitteilungen der Finanz­behörden zur Durch­führung dienst­rechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern geändert (BMF, Schreiben v. 13.1.2023 - IV A 3 - S 0130/23/10001 :001).
 
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USt: Verlängerung der Übergangs­regelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022 / Temporäre Billigkeits­regelung für einen unberech­tigten Steuer­ausweis nach § 14c UStG (BMF)
02.02.2023: Das BMF hat ein Schreiben zur Verlängerung der Über­gangs­regelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022 veröffent­licht (BMF, Schreiben v. 2.2.2023 - III C 2 - S 7358/19/10001 :007).
 
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Umsatzsteuer-Umrech­nungs­kurse Januar 2023 (BMF)
01.02.2023: Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrech­nungs­kurse für den Monat Januar 2023 bekannt gegeben.
 
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ESt: Steuerermäßigung für energe­tische Maß­nahmen nach § 35c EStG (BMF)
30.01.2023: Das BMF hat sein Schreiben v. 15.10.2021 (BStBl S. 2026) zur Ausstellung der Bescheini­gungen des aus­führen­den Fachunter­nehmens neu gefasst und aktuali­sierte Bescheini­gungen für die steuer­liche Förderung der energe­tischen Gebäude­sanierung heraus­gegeben (BMF, Schreiben v. 26.1.2023 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006).
 
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AO: Anpassung von Zinsfest­setzungen für Steuer­nach­zahlungen und -erstat­tungen (FinMin)
31.01.2023: Ab Anfang Februar 2023 wird die Finanz­verwaltung Schleswig-Holstein alle bei ihr geführten Steuer­konten hinsichtlich einer erforder­lichen Anpassung der Zinsen an die neuen gesetz­lichen Vor­gaben über­prüfen. Dies kündigt das Finanz­ministerium des Landes Schleswig-Holstein am 31.1.2023 an.
 
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NEWS GRUNDSTEUER
GrSt: Finanz­ministerien der Länder zum Ende der Abgabe­frist (FinMin)
01. und 02.02.2023: Die Finanzministerien der Länder haben sich zum Ende der Frist zur Abgabe der Grund­steuer­wert­erklärung geäußert. Wir haben diese Nachrichten hier für Sie gesammelt.
 
Nordrhein-Westfalen  |  Nieder­sachsen  |  Sachsen-Anhalt  |  Rhein­land-Pfalz  |  Schleswig-Holstein  |  Mecklen­burg-Vor­pommern  |  Thüringen  |  Baden-Württem­berg  |  Hessen  |  Saarland  |  Berlin  |  Hamburg
GrSt: Bayern verlängert Abgabe­frist um weitere drei Monate (BayLfSt)
31.01.2023: Bayern hat die Frist zur Abgabe der Grund­steuer­erklärung bis zum 30.4.2023 verlängert. Dies teilt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) auf seiner Homepage mit.
 
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GrSt: Verbände fordern vorläufige Bescheide (BdSt)
30.01.2023: Bescheide zur Feststellung des Grund­steuer­wertes sollten vorläufig erlassen werden. Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuer­zahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerk­schaft (DSTG), dem Deutschen Steuer­berater­verband (DStV) und Haus & Grund Deutschland.
 
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WEISHEIT DER WOCHE
»Zum Abbau der Bürokratie fehlen uns die nötigen Beamten.«
 
Sprichwort unbekannter Herkunft
 


NEWS WIRTSCHAFTSRECHT
Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung - Verjährung (BAG)
01.02.2023: Der gesetzliche Anspruch eines Arbeit­nehmers gegen den Arbeit­geber, nicht genom­menen Urlaub nach der Beendigung des Arbeits­verhält­nisses abzugelten, unterliegt der Verjährung. Die drei­jährige Verjährungs­frist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeit­nehmer aus dem Arbeits­verhält­nis ausscheidet. Endete das Arbeits­verhältnis vor der Entscheidung des EuGH v. 6.11.2018 - C-684/16 und war es dem Arbeit­nehmer nicht zumutbar, Klage auf Abgeltung zu erheben, konnte die Verjährungs­frist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen (BAG, Urteil v. 31.1.2023 - 9 AZR 456/20).
 
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Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung - Tarif­vertrag­liche Aus­schluss­frist (BAG)
01.02.2023: Der gesetzliche Anspruch eines Arbeit­nehmers gegen den Arbeit­geber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeits­verhält­nisses abzu­gelten, kann nach Maßgabe einer tarif­vertrag­lichen Ausschluss­frist verfallen. Endete das Arbeits­verhältnis vor der Entscheidung des EuGH v. 6.11.2018 - C-684/16 und oblag es dem Arbeit­nehmer aufgrund der gegen­läufigen Senats­recht­sprechung nicht, den Anspruch inner­halb der tarif­vertrag­lichen Aus­schluss­frist geltend zu machen, begann die Aus­schluss­frist erst mit der Bekannt­gabe des Urteils (BAG, Urteil v. 31.1.2023 - 9 AZR 244/20).
 
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Berufsrecht: Unstimmigkeits­meldungen zum Trans­parenz­register - wichtige Über­gangs­regelung läuft aus (DStV)
31.01.2023: Steuerberater müssen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten nach dem Geld­wäsche­gesetz (GwG) beachten, dass eine besondere Über­gangs­regelung zur Abgabe sog. Unstimmig­keits­meldungen zum 1.4.2023 ausläuft. Darauf weist aktuell der Rechts- und Berufs­rechts­ausschuss des DStV hin.
 
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KOSTENLOSER VOLLTEXT
Kostenloser Beitrag aus NWB Rechnungswesen
Einlage nach einer Nutzung zur Erzielung von Über­schuss­einkünften
Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die AfA um bisherige Abschrei­bungen zu kürzen, wenn das Wirtschafts­gut vor der Einlage zur Erzielung von Über­schuss­einkünf­ten genutzt wurde. Dadurch sollen doppelte AfA-Beträge verhindert werden. Die Vorschrift führt allerdings häufig zu Fehlinter­pretationen, auf die BBK-Her­aus­geber Wolfgang Eggert in seinem Beitrag in BBK 1/2023 eingeht.
 
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Temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insol­venz­recht
 
Die jüngsten Änderungen des SanInsKG sollen krisen­geplagte Unter­nehmen vor einer Insolvenz wegen Über­schuldung bewahren – hervor­gerufen beispiels­weise aufgrund gestiegener Energie­preise. Sie schützen aber nicht vor einer Insol­venz wegen Zahlungs­unfähig­keit. Daher sollten Ihre Mandanten Maßnahmen zur Liqui­ditäts­sicherung treffen. Welche infrage kommen und wie sie bilanziell wirken, zeigt Ihnen unser Themen-Special. Sie erfahren außerdem, wie Cash Pooling Kosten sparen kann, wenn Gesell­schaften in Konzernen betroffen sind.
 
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Steuerberater/-in (m/w/d) in Paderborn gesucht. Mehr
 
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