Online-Nachricht - Dienstag, 08.06.2021

Gesetzgebung | Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz verkündet (BMF)

Am ist das sog. Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz im BGBl. I S. 1259 verkündet worden. Mit dem Gesetz soll insbesondere das Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahren verbessert und damit zusammenhängender Missbrauch und Steuerhinterziehung verhindert werden.

Das Gesetz enthält folgende wesentliche Elemente:

  • Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),

  • Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,

  • Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten,

  • Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,

  • Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.

Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen, eine neue Ausgestaltung der Regelungen zu Verrechnungspreisen sowie die Normierung des Vorabverständigungsverfahrens enthalten.

Auch wurde der Auszahlungszeitraum für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen (sog. Corona-Bonus) nach § 3 Nummer 11a EStG bis zum verlängert.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
HAAAH-80746