  | FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| am heutigen Abend ist es wieder so weit: Im ganzen Land werden Kinder zu hochmotivierten Schuhputzprofis. Mit einer Hingabe, die man sich bei anderen Haushaltsaufgaben manchmal wünschen würde, polieren sie ihre Stiefel auf Hochglanz. Kaum sind die Schuhe fertig, werden sie auch schon erwartungsvoll vor die Haustür gestellt. Schließlich könnte der Nikolaus jederzeit vorbeikommen. Die Vorfreude ist groß: Süßigkeiten, Mandarinen und, wenn die Eltern- oder Großeltern es besonders gut meinen, vielleicht sogar Bücher oder Spielsachen. Hoffentlich hat der Nikolaus eine gute Rückenmuskulatur. So ein vollgepackter Gabensack wiegt schließlich mehr als jeder Black-Friday-Einkauf ... Ihr heutiger Newsletter ist schon heute, einen Tag vor Nikolaus, prall gefüllt. Wie gewohnt liefern wir direkt ins Postfach und haben reichlich dabei. Freuen Sie sich auf aktuelle Nachrichten, eine kostenlose Hörprobe, einen Gratis-Beitrag und viele weitere Inhalte, die Sie gut informieren und unterhalten. Kommen Sie gut ins zweite Adventswochenende! Ihr
 Bernd Stepniak Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 05.12.2025
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| | | | Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gem. § 35c EStG aktualisiert. Wir informieren Sie über die folgenden für die Praxis relevanten Neuerungen: Erweiterung der Wohnfläche als begünstigtes Objekt, Konsequenzen bei dem Verkauf an den Ehegatten im Rahmen einer Scheidung, genaue Definition von Umfeldmaßnahmen, Förderung erst bei vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags.
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| | Fehlerhafte E-Rechnungen, deren Folgen sowie weitere Änderungen Das BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vom 15.10.2024 erläuterte einige Fragestellungen zur rechtssicheren Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Leider wurden in diesem Schreiben einige Punkte nicht klarstellend behandelt. Am 25.6.2025 erschien ein Entwurf mit dem Titel „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses“. Das endgültige Schreiben wurde am 15.10.2025 – also genau ein Jahr nach der Veröffentlichung des ersten Schreibens – publiziert und enthält doch teilweise wesentliche Änderungen. Der aktuelle BBK-Beitrag gibt einen Überblick.
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| | 04.12.2025: Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung verabschiedet. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben. » Mehr | Im NWB Reform-Radar finden Sie weitere informative und nützliche Inhalte.
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| | 04.12.2025: Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992 - X R 34/89). Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige, dem eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließt, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (u.a. entgegen BFH, Urteil v. 24.10.1990 - X R 161/88) (BFH, Urteil v. 10.10.2025 - IX R 4/24; veröffentlicht am 4.12.2025).
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| | 04.12.2025: Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist (BFH, Urteil v. 17.9.2025 - VIII R 30/23; veröffentlicht am 4.12.2025).
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| | 04.12.2025: Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform (BFH, Urteil v. 3.9.2025 - X R 19/22; veröffentlicht am 4.12.2025).
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| | 04.12.2025: Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - III R 20/23; veröffentlicht am 4.12.2025).
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| | 04.12.2025: Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft anzusehen ist. Dies ist anzunehmen, wenn sie einen zwingend notwendigen Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung darstellt und die quantitativen Grenzen eines Nebengeschäfts nicht überschreitet (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - IV R 31/23; veröffentlicht am 4.12.2025).
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| | 02.12.2025: Die Einreichung einer ordnungsgemäßen Steuererklärung beim Finanzgericht innerhalb der Ausschlussfristen gem. § 65 Abs. 2 Satz 2, § 79b Abs. 1 Satz 1 FGO reicht nicht nur zur Bezeichnung des Klagebegehrens nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, sondern auch zur Bezeichnung der Beschwer i. S. des § 79b Abs. 1 Satz 1 FGO aus, wenn die angegebenen Besteuerungsgrundlagen von denen des angegriffenen Bescheids abweichen. Gleiches gilt bei Wiederholung einer bereits abgegebenen Steuererklärung oder der Einreichung einer geänderten Steuererklärung (BFH, Beschluss v. 30.10.2025 - X B 113, 114/24, NV; veröffentlicht am 27.11.2025).
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| | 04.12.2025: Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2025 veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 2.12.2025 - IV C 3 - S 2285/00019/007/068).
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| | 03.12.2025: Das BMF hat sein Schreiben v. 22.2.2023 - IV C 3 - S 2196/22/10006 :005 zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG aufgehoben (BMF, Schreiben v. 1.12.2025 - IV C 3 - S 2196/00040/006/008).
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| | 02.12.2025: Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Umsätze mit Sammlermünzen Stellung genommen und den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben (BMF-Schreiben v. 2.12.2025 - III C 2 - S 7229/00013/002/002).
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| | 01.12.2025: Das BMF hat die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2026 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 27.11.2025 - III C 1 - S 7068/00017/009/012).
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| | 01.12.2025: Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse November 2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.12.2025 - III C 3 - S 7329/00014/007/165).
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| | 02.12.2025: Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor (BT-Drucks. 21/2966).
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| | 02.12.2025: Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil des mit der Photovoltaikanlage produzierten Stroms privat verbraucht, ist das Finanzamt berechtigt, einen in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu versagen (Hessisches FG, Urteil v. 22.10.2025 - 10 K 162/24; Revision zugelassen, BFH-Az. II R 39/25).
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| »Die Kinder lauern, wo er [der Nikolaus] nur sei, und zittern, ob er diesmal wieder gut gesinnt sei.« Katharina Elisabeth Goethe (1731 - 1808), Mutter des Johann Wolfgang von Goethe
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| | 03.12.2025: Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.
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| | 02.12.2025: Das OLG Düsseldorf hat die sog. Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2026 aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2025 sind die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle um Regelungen des angemessenen Selbstbehalts bei der Inanspruchnahme von Kindern auf Elternunterhalt und von Großeltern auf Enkelunterhalt ergänzt worden.
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| | 01.12.2025: Die KfW verstärkt ihr Engagement und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab dem 1.12.2025 können Gründer eine Förderung von bis zu 200.000 € erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 €.
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| | 01.12.2025: Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nimmt Stellung zum Anwendungsbereich und den Voraussetzungen der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten, die mit Wirkung zum 1.3.2025 in Kraft getreten ist.
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| | 28.11.2025: Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – angerechnet. Die Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente verstößt nicht gegen Verfassungsrecht (BSG, Urteil v. 27.11.2025 - B 5 R 9/24 R).
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| | Die EU-Kommission erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Subventionierung von Industriestrom. Die Umsetzung liegt bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland ist die Diskussion bereits angelaufen. Energiemakler Steffen Bauer gibt in NWB-BB 12/2025 einen fundierten Überblick über die geplanten Rahmenbedingungen, zeigt konkrete Rechenbeispiele und liefert Ihnen als Unternehmens- oder Steuerberater praxisnahe Hinweise, wie Ihre Mandanten von der Regelung profitieren können oder warum sich ein Antrag möglicherweise nicht lohnt.
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