  | FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| ein Espresso belebt, drei machen nervös. Nach fünf Tassen fragt man sich ernsthaft, ob der eigene Herzschlag schon immer so schnell war. Alles ist eine Frage des richtigen Maßes – das gilt für Sport, Schokolade, Meetings. Und auch für den täglichen Job. Im Kanzleialltag ist dieses Maß zu finden eine echte Kunst. Mandanten gewinnen ist gut, gut ausgelastet zu sein ebenfalls. Ausgebucht zu sein fühlt sich anfangs sogar großartig an. Problematisch wird es jedoch, wenn Termine ständig verschoben werden, Rückrufe „morgen ganz sicher“ versprochen sind und die To-do-Liste länger ist als ein Jahresabschluss. Dann ist es eindeutig zu viel des Guten. Zwischen „gesund ausgelastet“ und „chronisch überfordert“ liegen oft nur wenige zusätzliche Mandate. Doch ab wann gerät das Gleichgewicht zwischen Rentabilität, Arbeitsbelastung und Qualität ins Wanken? Oder anders gefragt: Wie viele Mandanten verträgt Ihre Steuerkanzlei? Die Antwort gibt's hier. Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
 Bernd Stepniak Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 16.01.2026
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| | 14.01.2026: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das Recht der Steuerberatung modernisiert werden. Hierüber informiert das BMF. » Mehr | Im NWB Reform-Radar finden Sie weitere informative und nützliche Inhalte.
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| | 15.01.2026: Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht (BFH, Urteil v. 9.9.2025 - VI R 7/23; veröffentlicht am 15.1.2026).
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| | 15.01.2026: Ein Steuerstundungsmodell i. S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 EStG beruhen. Entsprechende Verluste sind auch bei der Berechnung der „Nichtaufgriffsgrenze“ des § 15b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 2.10.2025 - IV R 14/23; veröffentlicht am 15.1.2026).
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| | 14.01.2026: Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2026 für die Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG für 2026 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 13.1.2026).
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| | 14.01.2026: Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob sie seit 2012 sog. Steuer-CDs zur Verfolgung von Steuerstraftaten käuflich erworben hat und ob Hinweisgeber gemäß der sog. „Whistleblower-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2019/1937) ausreichend geschützt sind.
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| | 14.01.2026: Die Einnahmen aus Energiesteuern sind seit dem Jahr 2019 um knapp 5,6 Milliarden Euro gesunken. Das zeigt eine Aufstellung der Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 21/3516) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 21/3271).
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| | 15.01.2026: Das Finanzamt muss die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale bei Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern gegenüber dem Arbeitnehmer verfolgen, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung der Energiepreispauschale die Voraussetzungen des § 117 EStG beachtet hat (FG Münster, Urteil v. 10.12.2025 - 6 K 1524/25 E; Revision beim BFH unter dem Az. VI R 24/25 anhängig).
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| | 12.01.2026: Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentner einkommensteuerpflichtig (Sächsisches FG, Urteile v. 11.11.2026 - 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23; Revisionen anhängig, BFH-Az. X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25).
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| | 15.01.2026: Das FG Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Vollziehung der Pfändung eines Kfz aufgehoben und ausgesetzt, da im Streitfall nach summarischer Prüfung die Unpfändbarkeit des Kfz aus gesundheitlichen Gründen ernstlich möglich ist (FG Münster Beschluss v. 19.12.2025 - 4 V 2500/25 AO).
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| | 15.01.2026: Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. des § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich (FG Münster, Urteil v. 12.12.2025 - 3 K 695/24 Erb; Revision beim BFH unter dem Az. II R 1/26 anhängig).
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| | 14.01.2026: Für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 € fällt Schenkungssteuer an. Es handelt sich hierbei nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 4.12.2025 - 4 K 1564/24; Revision zugelassen).
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| »Alles in Maßen – sogar die Maßlosigkeit.« Oscar Wilde (1854 - 1900), irischer Schriftsteller
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| | 15.01.2026: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 15.1.2026 einen Gesetzentwurf veröffentlicht, wonach Verbraucher ein neues Recht auf Reparatur bekommen sollen. Es soll für bestimmte technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller sollen künftig verpflichtet werden, diese Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
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| | 09.01.2026: Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sog. Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden.
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| | 09.01.2026: Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.1.2026 bekannt gegeben. Er bleibt unverändert bei 1,27 %.
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| | 09.01.2026: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam (BGH, Urteil v. 8.1.2026 - III ZR 8/25).
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| | Mit der Einführung der Polnischen Familienstiftung (Polska Fundacja Rodzinna, PFR) im Jahr 2023 hat Polen ein rechtliches und steuerliches Instrument für die private Vermögens- und Nachfolgeplanung geschaffen. Die PFR schließt eine Lücke in Form einer eigenständigen juristischen Person, die Vermögen dauerhaft aufnehmen, bündeln und langfristig zweckgebunden verwalten kann. Die praktische Relevanz zeigt sich deutlich: Bis Oktober 2025 wurden rund 4.000 Anträge auf Registrierung gestellt, mehr als 2.500 Stiftungen wurden bereits eingetragen. Damit hat sich die PFR insbesondere für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen rasch als zenvtrales Instrument der Vermögens- und Nachfolgeplanung etabliert. Gleichzeitig wirft die PFR komplexe grenzüberschreitender Steuerfragen auf. Mehr zur PFR lesen Sie in der IWB 1/2026 im Beitrag von Shurety/Gliniecki.
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