Ihr Info-Update mit den News der Woche aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.
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EDITORIAL



Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,

 
Portraitseit die Sprit­preise völ­lig außer Kon­trol­le sind, ar­beite ich im Auto. Ich fahre mor­gens zum Lidl-Park­platz, klap­pe das Note­book auf und schreibe. Alle paar Minu­ten schaue ich zur gegen­über­liegen­den Jet-Tank­stelle und checke den Diesel­preis. 2,12 € - 2,06 € - 2,14 €. Auf­regend, so eine Berg- und Tal­fahrt. Juchhei. Bei unter 2 Euro pro Liter würde ich voll­tanken.
 
Gestern um 16:58 Uhr war es so weit. Der Diesel fiel auf 1,999. Blitz­schnell warf ich das Note­book auf den Bei­fahrer­sitz und star­tete den Motor. Aber ich war nicht der einzige. Aus allen Rich­tun­gen rasten Sprit­durstige auf die Tank­stelle zu. Ich wäre wohl als erster an der Zapf­säule ge­wesen, hät­te nicht eine alte Dame mit einem Ein­kaufs-Trolley meinen Weg ge­kreuzt. Natür­lich brems­te ich. Und war­tete, wäh­rend Sie ein kleines Päus­chen ein­legte und ver­schnauf­te. Und schon während ich wartete, sprang der Diesel­preis, von un­sicht­baren Markt­mächten kon­trol­liert, wieder auf 2,11 €. Das wars. Feier­abend.
 
Voller Sehn­sucht dachte ich an Öster­reich, das Land der groß­artigen Berg- und Tal­fahrten, in dem der Sprit­preis nur ein­mal am Tag nach oben darf. Tu felix Austria!
 
Nach öster­reichi­schem Vor­bild soll die Sprit­preis-Rallye auch in Deutsch­land bald aus­ge­bremst wer­den. Und auch auf ande­ren Gebie­ten könn­ten wir uns von den Ösis eine Scheibe ab­schnei­den. Hohes Renten­niveau, bezahl­barer Wohn­raum in der Haupt­stadt und vor allem: Eine ver­geigte Steuer­bera­ter­prüfung darf im Land von Mahler und Mozart inner­halb von sieben Jahren belie­big oft wieder­holt werden. I wer' narrisch!
 
Bereiten Sie sich auf die Steuer­bera­ter­prüfung vor? Damit Sie eine Wieder­holung mög­lichst ver­meiden, ver­rät ihnen ein kosten­loser Beitrag von NWB Steuer und Studium, was in der Vor­berei­tung auf die schrift­liche Prü­fung wirk­lich zählt. Beitrag hier lesen
 
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Jetzt gerade springt der Diesel­preis auf 1,98 €. Ich düse mal schnell rüber zur Jet ...
 
Kommen Sie gut ins Wochen­ende
 
Ihr
Portrait
Dirk Lischeck
Redaktion FAZIT
 
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INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 13.03.2026
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Die Bewertung halbfertiger Arbeiten zählt zu den häufigs­ten Fehler­quellen im Jahres­abschluss kleiner Bau­unter­nehmen. Wir zeigen, welche Bewer­tungs­metho­den pro­blema­tisch sind, welche Lösun­gen sich in der Praxis bewähren und wie Sie Fehl­inter­preta­tionen ver­meiden. Eine struk­turierte Check­liste unter­stützt Sie dabei, Ihre Man­danten fun­diert, effi­zient und rechts­sicher zu beraten. Fehler bei der Bewer­tung halb­fertiger Arbeiten kön­nen gravie­rende Folgen haben. Sichern Sie sich jetzt den Bei­trag und die Check­liste. Wie? Ein­fach NWB Betriebs­wirt­schaft­liche Bera­tung gratis testen!
 
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NEWS STEUERRECHT
KSt: VGA: Anscheins­beweis für Privat­nutzung eines betrieb­lichen Pkw (BFH)
12.03.2026: Die durch die Beson­der­heiten des An­satzes eines lohn­steuer­recht­lich erheb­lichen Vor­teils ver­an­lasste Recht­sprechung des VI. Senats des BFH, wo­nach der An­scheins­beweis ledig­lich dafür strei­tet, dass ein vom Arbeit­geber zur priva­ten Nutzung über­las­sener Dienst­wagen auch tat­säch­lich privat ge­nutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeit­nehmer über­haupt ein Dienst­wagen aus dem vom Arbeit­geber vor­gehal­tenen Fuhr­park privat zur Ver­fügung steht (vgl. BFH, Urteil v. 21.4.2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010 S. 848, und BFH, Urteil v. 6.10.2011 - VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012 S. 362), ist auf den Fall einer un­be­fug­ten Privat­nutzung eines dem Gesell­schafter-Geschäfts­führer von der Gesell­schaft zur Nutzung über­las­senen betrieb­lichen Fahr­zeugs nicht zu über­tragen (BFH, Beschluss v. 17.12.2025 - I B 17/24; veröf­fent­licht am 12.3.2026).
 
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KSt: Ertrag­steuer­recht­liche Organ­schaft - Anfor­derun­gen an die tat­säch­liche Durch­führung eines Gewinn­abfüh­rungs­vertrags (BFH)
12.03.2026: Die tatsäch­liche Durch­füh­rung des Gewinn­abfüh­rungs­ver­trags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG bezieht sich nicht nur auf die Erfül­lung der aus dem Gewinn­abfüh­rungs­vertrag resul­tieren­den Forde­rungen und Ver­bind­lich­keiten, son­dern setzt zusätz­lich voraus, dass diese Forde­run­gen und Ver­bind­lich­keiten in den Jahres­ab­schlüs­sen ge­bucht wer­den (Be­stäti­gung des BFH-Urteils v. 2.11.2022 - I R 37/19, BFHE 278, 480, BStBl II 2023 S. 409). Die tat­säch­liche Durch­führung des Gewinn­ab­führungs­vertrags erfor­dert eine zeit­nahe Erfül­lung der hier­aus resul­tieren­den (und zivil­recht­lich fäl­ligen) An­sprüche. Grund­sätz­lich genügt hier­für eine Erfül­lung inner­halb von zwölf Mona­ten nach Fäl­lig­keit (BFH, Urteil v. 5.11.2025 - I R 37/22; veröf­fen­tlicht am 12.3.2026).
 
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KSt: Inhalt der Be­schei­ni­gung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Über­nahme einer dauer­defizi­tären Tätig­keit für die Träger­körper­schaft durch einen BgA (BFH)
12.03.2026: Die Angabe eines Zahlungs­tags für eine ver­deckte Gewinn­aus­schüt­tung, die in der Über­nahme einer verlust­bringen­den Tätig­keit durch einen Betrieb gewerb­licher Art (BgA) für die Träger­körper­schaft be­steht, ist in einer Be­schei­ni­gung ge­mäß § 27 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 KStG ent­behr­lich (BFH, Urteil v. 20.1.2026 - VIII R 39/23; veröf­fent­licht am 12.3.2026).
 
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ESt: Ratenweise Erfül­lung einer Abfin­dung für einen leb­zeitigen Pflicht­teils­verzicht (BFH)
12.03.2026: Abfindungen, die für einen leb­zeitigen Pflicht­teils- und Pflicht­teils­ergän­zungs­ver­zicht ge­zahlt wer­den, sind nicht ein­kom­men­steuer­bar, auch wenn sie in Raten ge­leistet wer­den (BFH, Urteil v. 20.1.2026 - VIII R 6/23; veröf­fent­licht am 12.3.2026).
 
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USt: Auslagerung des Spiel­betriebs durch einen Sport­verein (BFH)
12.03.2026: Überträgt ein Sport­verein die Durch­führung eines Spiel­betriebs und die Er­bringung der damit ver­bunde­nen ent­gelt­lichen Leistun­gen auf eine von ihm ge­gründete GmbH zur Ver­mei­dung eines mit dem Spiel­betrieb ver­bunde­nen Haf­tungs­risikos, führt die unent­gelt­liche Über­las­sung einer Stadion­tri­büne und einer Flut­licht­anlage nicht zu einer Ent­nahme­besteu­erung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleich­wohl zu einer Ände­rung der Ver­hält­nisse im Sinne des  15a UStG (BFH, Urteil v. 6.11.2025 - V R 36/23; veröf­fent­licht am 12.3.2026).
 
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USt: Umsatz­steuer und Transfer­gesell­schaft (BFH)
12.03.2026: Übernimmt ein zur Arbeits­förde­rung zuge­las­sener Träger die Durch­führung einer be­triebs­orga­ni­sa­to­risch eigen­stän­digen Ein­heit i. S. des § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III aus An­lass einer betrieb­lichen Restruk­turie­rung für den bis­heri­gen Arbeit­geber auf­grund eines zwischen ihm und dem Arbeit­geber abge­schlo­ssenen Durch­führungs­ver­trags, er­bringt er an diesen eine Leistung, zu deren Ent­gelt auch Auf­stockungs­beträge gehören. Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozial­für­sorge und der sozialen Sicher­heit ver­bunde­ne Dienst­leistung i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - V R 10/23; veröf­fent­licht am 12.3.2026).
 
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AO: Zu den Anfor­derun­gen an die satzungs­mäßige Ver­mögens­bindung (BFH)
12.03.2026: Die satzungs­mäßige Ver­mögens­bindung ist ge­geben, wenn in der Satzung ent­weder der steuer­begüns­tigte Ver­wen­dungs­zweck genau be­stimmt wird oder eine andere steuer­begüns­tigte Körper­schaft oder juris­tische Per­son des öffent­lichen Rechts hin­reichend be­nannt wird, der das Ver­mögen nach Auf­lösung oder Auf­hebung der Körper­schaft oder bei Weg­fall ihres bis­herigen Zwecks für steuer­begüns­tigte Zwecke über­tragen werden soll (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - V R 10/24; veröf­fent­licht am 12.3.2026).
 
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AO: Zur formel­len Satzungs­mäßig­keit (BFH)
12.03.2026: Materielle Fehler i.S.d. § 60a Abs. 5 Satz 1 AO sind Fehler im Fest­stel­lungs­bescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die for­melle Satzungs­mäßig­keit betref­fen. Juris­tische Per­sonen des öffent­lichen Rechts, die im hoheit­lichen Bereich steuer­begüns­tigte Zwecke verwirk­lichen, fallen nicht als leis­tungs­empfan­gende Körper­schaften in den An­wen­dungs­bereich des § 57 Abs. 3 AO (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - V R 23/23; veröf­fent­licht am 12.3.2026).
 
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ESt: Arbeits­hilfe zur Kauf­preis­auf­teilung - Stand Februar 2026 (BMF)
09.03.2026: Das BMF hat die Arbeits­hilfe zur Auf­teilung eines Gesamt­kauf­preises für ein bebau­tes Grund­stück (Kauf­preis­auftei­lung) aktu­alisiert und die ent­sprechen­de Arbeits­hilfe samt An­leitung mit Stand Februar 2026 veröf­fent­licht.
 
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Statistik: Kassen­mäßige Steuer­ein­nahmen nach Steuer­arten und Gebiets­körper­schaf­ten (BMF)
09.03.2026: Das BMF hat eine Über­sicht der monat­lichen Steuer­ein­nahmen für den Zeit­raum 2013 bis Januar 2026 veröf­fent­licht.
 
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Anwendungs­fragen zu § 55 Absatz 4 InsO (BMF)
06.03.2026: Das BMF hat Ände­run­gen an dem BMF-Schreiben zu Anwen­dungs­fragen des § 55 Abs. 4 InsO vor­genom­men (BMF, Schreiben v. 26.2.2026).
 
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USt: Vorsteuer­abzug bei Fac­toring­leistun­gen (FG)
10.03.2026: Der Forderungs­kauf ohne Über­nahme des Forde­rungs­ein­zugs stellt keine Facto­ring­leistung und keine Ein­ziehung von Forde­run­gen dar, son­dern viel­mehr einen – steuer­freien – Umsatz „im Ge­schäft mit Forde­run­gen“ i.S. des § 4 Nr. 8c UStG bzw. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL (FG Düssel­dorf, Urteil v. 27.6.2025 - 5 K 125/24 U; Revi­sion an­hängig, BFH-Az. V R 47/25).
 
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GrSt: Klage beim Bundes­ver­fas­sungs­gericht anhängig (BdSt)
06.03.2026: Der Bund der Steuer­zahler Deutsch­land (BdSt) teilt mit, dass die gemein­sam mit Haus & Grund Deutsch­land unter­stützte Ver­fas­sungs­beschwer­de gegen das Grund­steuer-Bundes­modell beim BVerfG unter dem Az. 1 BvR 472/26 an­hängig ist.
 
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GrSt: Differen­zierende Hebe­sätze der Stadt Hilden rechts­widrig (VG)
10.03.2026: Sowohl die Rege­lung des Hebe­satzes für Wohn­grund­stücke als auch die Rege­lung des Hebe­satzes für Nicht­wohn­grund­stücke in der Satzung der Stadt Hilden ist rechts­widrig und unwirk­sam (Verwal­tungs­gericht Düssel­dorf, Urteil v. 10.3.2026 - 5 K 7062/25).
 
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WEISHEIT DER WOCHE
»Wenn die Welt einmal unter­gehen sollte, ziehe ich nach Wien, denn dort passiert alles fünfzig Jahre später.«
 
Gustav Mahler (1860 - 1911), öster­reichischer Diri­gent und Kom­ponist
 


NEWS WIRTSCHAFTSRECHT
Gesetzgebung: Bundes­tag be­schließt Fonds­risiko­begren­zungs­gesetz
11.03.2026: Der Bundestag hat am 5.3.2026 das sog. Fonds­risiko­be­gren­zungs­gesetz (BT-Drucks. 21/3510) in der vom Finanz­aus­schuss geän­der­ten Fas­sung (BT-Drucks. 21/4497) in 2./3. Lesung be­schlos­sen.
 
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Gesetzgebung: Gesetz­ent­wurf zu Ände­rungen im Berufs­recht der rechts­beraten­den Berufe (Bundes­regierung)
12.03.2026: Die Bundesregie­rung hat einen Gesetz­ent­wurf „zur Neu­ord­nung auf­sichts­recht­licher Ver­fahren und zur Ände­rung weite­rer Vor­schrif­ten im Bereich der rechts­beraten­den Berufe“ vor­gelegt (BT-Drucks. 21/4298). Ziel des Ent­wurfs ist es vor allem, Rege­lungen in ver­schiede­nen Berufs­gesetzen – u.a. der Bundes­rechts­anwalts­ord­nung, der Patent­anwalts­ord­nung und dem Steuer­bera­tungs­gesetz – zu verein­heit­lichen und zu moder­nisie­ren.
 
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Gesetzgebung: Stel­lung­ahme zur Ände­rung des Steuer­bera­tungs­gesetzes (Bundes­rat)
09.03.2026: Der Bundesrat hat am 6.3.2026 zum Ent­wurf eines Neunten Gesetzes zur Ände­rung des Steuer­bera­tungs­gesetzes und zur Ände­rung weite­rer steuer­recht­licher Vor­schrif­ten Stel­lung ge­nom­men (BR-Drucks. 40/26 (Beschluss)).
 
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Arbeitsrecht: Mindest­löhne in der Alten­pflege steigen (Bundes­regie­rung)
12.03.2026: Die Mindest­löhne in der Alten­pflege werden in diesem und im nächsten Jahr je­weils zum 1.7. steigen. Das hat die Bundes­regie­rung per Ver­ord­nung fest­gelegt. Sie hat damit die Empfeh­lun­gen der Pflege­kom­mis­sion um­gesetzt. Die Er­höhun­gen sind nach Quali­fika­tions­stufen ge­staf­felt und gel­ten ein­heit­lich im gesam­ten Bundes­gebiet.
 
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Corona: Mögliche Ansprüche wegen behaup­teter Impf­schäden gegen den Impf­stoff-Her­stel­ler (BGH)
09.03.2026: Der BGH hat erst­malig über Aus­kunfts- und Haf­tungs­an­sprüche ent­schie­den, die eine gegen das Corona-Virus ge­impfte Person wegen be­haup­teter Impf­schäden gegen den Her­stel­ler des Impf­stoffs gel­tend macht. Der Senat hat auf die Revi­sion der Klägerin das Beru­fungs­urteil auf­geho­ben und die Sache zur neuen Ver­hand­lung und Ent­schei­dung an das Beru­fungs­gericht zurück­ver­wiesen (BGH, Urteil v. 9.3.2026 - VI ZR 335/24).
 
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