  | FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Hallo,
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| als Hausbesitzer hat man immer etwas zu tun. Das Wohnzimmer muss neu tapeziert, die Küche gestrichen und der Teppich ausgetauscht werden. Auch die Einrichtung verlangt von Zeit zu Zeit nach einem neuen Look. Kaum ist drinnen alles erledigt, wartet draußen schon die nächste Baustelle. Ähnlich geht es der katholischen Kirche mit dem Kölner Dom. Auch dort gibt es immer etwas zu erhalten und zu sanieren. Deshalb wird für den touristischen Besuch des Doms jetzt eine Gebühr von 12 Euro fällig, die dem Erhalt des Bauwerks zugutekommen soll. Und irgendwie passt das gut zur Aktivrente. Auch sie soll etwas erhalten: Arbeitskraft und Erfahrung. Der Staat möchte ältere Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben halten und öffnet dafür steuerlich die Tür. Allerdings nicht so weit, dass man einfach hindurchspazieren könnte. Denn wie beim Dom gibt es auch hier verschiedene Eingänge, Ausnahmen und Hinweise, die man besser vorher kennen sollte. Was bei der Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei bleibt, welche Fragen die aktuellen FAQ des BMF beantworten und worauf die Praxis jetzt achten muss, erfahren Sie im kostenlosen Volltext. Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
 Bernd Stepniak Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 03.07.2026
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| | | | Der BFH hat aktuell erfreulicherweise entschieden, dass Corona-Sonderzahlungen auch dann steuerfrei sind, wenn sie auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen angerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete, individuelle Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist jedoch nicht erforderlich.
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| | 02.07.2026: Ein einfach signierter anwaltlicher Schriftsatz genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 FGO, wenn er als elektronisches Dokument von einem an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angeschlossenen Client versandt wurde, der nicht im abschließenden Katalog des § 52a Abs. 4 FGO enthalten ist (BFH, Urteil v. 24.2.2026 - VII R 34/24; veröffentlicht am 2.7.2026).
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| | 02.07.2026: Der BFH hat die Volltexte seiner am 20.5.2026 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteile zur Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg veröffentlicht (BFH, Urteile v. 22.4.2026 - II R 26/24 sowie II R 27/24; veröffentlicht am 2.7.2026).
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| | 02.07.2026: Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein an der Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesellschaftsanteile bezogene Treuhandvereinbarung nicht erfüllt. Der Erwerb der unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder erfüllt unter den weiteren Voraussetzungen der Norm den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (BFH, Urteil v. 25.3.2026 - II R 30/25; veröffentlicht am 2.7.2026).
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| | 02.07.2026: Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG dem Ausgangswert hinzuzurechnen (BFH, Urteil v. 25.3.2026 - II R 17/23; veröffentlicht am 2.7.2026).
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| | 01.07.2026: Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2026 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.7.2026).
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| | 01.07.2026: Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt (BMF, Schreiben v. 2.1.2026).
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| | 26.06.2026: Die Freibeträge für ehrenamtlich Tätige in den Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns werden erhöht. Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2025, mit dem der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 € auf 3.300 € jährlich angehoben wurde. Hierauf macht das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) aufmerksam.
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| | 26.06.2026: Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 25.6.2026).
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| | 26.06.2026: Die Steuererklärung soll für viele Menschen einfacher und schneller werden. Deshalb startet am 1.7.2026 bundesweit die neue Funktion „Steuererklärung per App mit einem Klick“ in der MeinELSTER+-App. Hierauf macht u.a. das Finanzministerium Baden-Württemberg aufmerksam.
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| | 01.07.2026: Das FG Münster hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Aussetzungszinsen für Zeiträume vor 2019 und in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt (FG Münster, Beschluss v. 3.6.2026 - 9 V 583/26; Beschwerde eingelegt, BFH-Az. VIII B 59/26 (AdV)).
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| | 01.07.2026: Die von Anfang an örtlich zuständige Finanzbehörde ist analog § 63 Abs. 2 Nr. 1 FGO der richtige Antragsgegner in einem gerichtlichen AdV-Verfahren, auch wenn sie noch nicht über den Einspruch entschieden hat. Ein Hinzuschätzungsergebnis aufgrund einer Nachkalkulation eines Jahres darf nicht ohne den Nachweis gleicher Betriebsstrukturen auf andere Jahre und andere Betriebsteile des Steuerpflichtigen übertragen werden (FG Hamburg, Beschluss v. 24.2.2026 - 6 V 90/25; rechtskräftig).
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| »Wer nach Köln kommt und nicht mindestens einmal den Dom gesehen hat, der war nicht in Köln.« Willy Millowitsch (1909 - 1999), deutscher Schauspieler und Regisseur
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| | 29.06.2026: Die Renten steigen und die Luftverkehrsteuer wird gesenkt. Zudem wird das Vergaberecht einfacher und die 150-Euro-Zollfreigrenze abgeschafft. Über diese und weitere im Juli 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die Bundesregierung.
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| | 26.06.2026: Der Bundestag hat am 25.6.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (BT-Drucks. 21/5923) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/6693) in 2./3. Lesung beschlossen.
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| | 29.06.2026: Das Hessische Landessozialgericht hat in zwei Fällen zu Tätigkeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene auf Wegen zum Erwerb des Mittagessens in der Mittagspause gesetzlich unfallversichert sind (Hessisches LSG, Urteile v. 28.4.2026 - L 3 U 189/24 sowie v. 19.5.2026 - L 3 U 176/25; Revisionen anhängig, Az. beim BSG: B 2 U 8/26 R und B 2 U 9/26 R).
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| | 01.07.2026: Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.7.2026 bekannt gegeben. Er steigt von 1,27 % auf 1,52 %.
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| | 30.06.2026: Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch saniert, kann ab dem 1.7.2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Hierauf weist die KfW aktuell hin.
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| Kostenloser Beitrag aus NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
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| | Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter vom 22.12.2025 hat der Gesetzgeber eine neue Steuerfreiheit geschaffen, die seit dem 1.1.2026 anzuwenden ist. Im Mittelpunkt steht der neu eingefügte § 3 Nr. 21 EStG. Die Aktivrente ist allerdings keine Rente im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr handelt es sich um steuerfreien Arbeitslohn aus einer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausgeübten aktiven Beschäftigung. Genau diese Unterscheidung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Die wichtigsten Regelungen zur Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG und zu den aktuellen FAQ des BMF zeigt Markus Stier in seinem Beitrag in Lohn und Gehalt direkt digital 4/2026.
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