  | FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| neulich fragte mich ein Kollege aus der Social-Media-Abteilung, welchen Kanälen ich folge. „Am liebsten dem Rhein-Herne-Kanal“, antwortete ich. „Mit dem Rad von Herne nach Gelsenkirchen, im Nordsternpark kurz die Seele baumeln lassen und auf dem Rückweg am Stadthafen in Recklinghausen einkehren – herrlich.“ Als er die Augen verdrehte und leise aufstöhnte, war mir klar, dass meine Antwort falsch war. Denn genau so reagieren meine Kinder immer, wenn es um Social-Media-Inhalte geht, die sich meinem Verständnis entziehen. Gestern etwa zeigten sie mir ein offensichtlich KI-generiertes Video eines tanzenden Babys. Sie lachten. Ich dachte: „Wieder 30 Sekunden meiner kostbaren Lebenszeit für immer verloren.“ Mein oben erwähnter Kollege meinte natürlich keine Wasserwege, sondern Social-Media-Kanäle. Auf diesen ist NWB mittlerweile sehr aktiv, unter anderem bei Facebook, Instagram, LinkedIn und TikTok. Und seit ein paar Wochen sind wir auch bei WhatsApp vertreten. Diesem Kanal folge selbst ich gerne, weil es dort um das geht, was ich verstehe und schätze: relevante Infos und interessante Einsichten. Schauen Sie doch auch mal rein und folgen Sie uns! Wie Sie den NWB Verlag bei WhatsApp finden, erfahren Sie unten im Infoblock. Dass Social Media auch steuerlich relevant ist, zeigt ein Hinweis aus der Finanzverwaltung. Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf sieht hier „[...] ein erhebliches Potenzial, dem Staat Einnahmen vorzuenthalten.“ Wie die Finanzverwaltung dem begegnen will, lesen Sie in den aktuellen News aus dem Steuerrecht. Ganz gleich, ob Sie am Wochenende naturnahen oder digitalen Kanälen folgen: Ich wünsche Ihnen viel Freude dabei! Ihr
 Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 10.04.2026
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| | NWB Verlag mit neuem Kanal auf WhatsApp. |  |
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| Jetzt folgen und immer auf dem Laufenden bleiben! Seit kurzer Zeit ist der NWB Verlag mit einem eigenen Kanal auf WhatsApp vertreten. Folgen Sie uns und Sie erhalten regelmäßig News aus der NWB Nachrichtenredaktion, Beiträge aus dem NWB Experten-Blog, aktuelle Angebote und weitere interessante Inhalte.
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| | | So erreichen Sie den NWB Kanal Der Kanal „NWB Verlag“ kann aktuell noch nicht in der WhatsApp-Kanalsuche gefunden werden. Hierfür benötigen wir zunächst eine größere Anzahl von Follower:innen. Folgen Sie dem Kanal bitte unter diesem Link oder scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone. Ebenfalls neu: NWB auf TikTok. Mit unterhaltsamen Videos vom bunten Treiben im wahrscheinlich nettesten aller Verlage. Neugierig? Dann klicken Sie hier: www.tiktok.com/@nwbverlag
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| | | | 20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk, so dass eine entsprechende Zuwendung bei Überschreitung der persönlichen Freibeträge der Schenkungsteuer unterliegt. Das ist die Quintessenz eines aktuellen Urteils des FG Rheinland-Pfalz. Leider hat der Kläger die zugelassene Revision nicht eingelegt, so dass der BFH keine Gelegenheit hat, sich zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG zu äußern.
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| | Das Seminar mit Prof. Jochen Pilhofer vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse bei der Konsolidierung von Konzernabschlüssen. Durch die Behandlung von praxisrelevanten Sachverhalten aus dem täglichen Konsolidierungsalltag erweitern Sie Ihr Fachwissen aus dem Blickwinkel der Aufstellung sowie der Prüfung und Analyse von Konzernabschlüssen. Sie haben zudem Gelegenheit, eigene Fragestellungen zu platzieren. Solide Grundlagenkenntnisse der Konsolidierung werden vorausgesetzt oder können in unserem Basiskurs erworben werden.
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| | 09.04.2026: Eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung ist nicht bereits zu einem Zeitpunkt zu aktivieren, in dem das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist (BFH, Urteil v. 27.1.2026 - IX R 33/22; veröffentlicht am 9.4.2026).
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| | 09.04.2026: Die Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Insoweit liegt lediglich eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung vor (BFH, Urteil v. 22.1.2026 - VI R 24/23; veröffentlicht am 9.4.2026).
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| | 09.04.2026: Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts Deutschlands i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG kann auch infolge einer Änderung der Rechtslage, z.B. aufgrund des Inkrafttretens eines neuen DBA, eintreten (Bestätigung des BMF-Schreibens v. 26.10.2018, BStBl 2018 I S. 1104). Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird (entgegen BMF-Schreiben v. 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104: BFH, Urteil v. 19.11.2025 - I R 41/22; veröffentlicht am 9.4.2026).
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| | 09.04.2026: Ein zur Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns führender Ausschluss des Besteuerungsrechts Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG aufgrund des Inkrafttretens eines neuen DBA - sog. passive Entstrickung - setzt voraus, dass Deutschland in der Zeit vor Anwendbarkeit des neuen DBA das Besteuerungsrecht innehatte. Die Rechtsfolge des § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird (entgegen BMF, Schreiben v. 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104: BFH, Urteil v. 19.11.2025 - I R 6/23; veröffentlicht am 9.4.2026).
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| | 09.04.2026: Der Ort einer § 3a Abs. 2 UStG unterliegenden Werbeleistung befindet sich nicht im Inland, wenn diese zwar von einem inländischen Verbindungsbüro des Leistungsempfängers mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland in Auftrag gegeben wird, aber nicht für den Bedarf dieses inländischen Verbindungsbüros, sondern für die wirtschaftliche Tätigkeit am Sitz des Leistungsempfängers im Drittland erbracht und verwendet wird (BFH, Urteil v. 4.12.2025 - V R 37/23; veröffentlicht am 9.4.2026).
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| | 09.04.2026: Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat (BFH, Urteil v. 11.12.2025 - III R 38/22; veröffentlicht am 9.4.2026).
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| | 09.04.2026: Das BMF hat zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen gem. § 4 Nummer 4b UStG Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 9.4.2026).
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| | 09.04.2026: Das BMF hat am 8.4.2026 den Referentenentwurf für eine Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (Bearbeitungsstand 5.3.2026) veröffentlicht. Mit der Verordnung sollen die Staaten Runda, Senegal sowie Trinidad und Tobago in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, damit der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30.9.2025 auch mit diesen Ländern erfolgen kann.
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| | 07.04.2026: Das BMF hat den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25.1.1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen veröffentlicht.
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| | 09.04.2026: Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel). Hierüber informiert das Thüringer Finanzministerium (FinMin).
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| | 08.04.2026: Die Thüringer Finanzverwaltung hat eine Task Force zur Influencerbesteuerung gegründet. Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.
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| | 07.04.2026: Bei Kassenkontrollen von Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios in ganz Baden-Württemberg hat die Finanzverwaltung zahlreiche Verstöße festgestellt. Mehr als jede zweite überprüfte Kasse wies Unregelmäßigkeiten auf. Hierüber informiert die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (OFD).
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| »Diejenigen, die nicht mit Aufmerksamkeit den Bewegungen ihrer eigenen Seele folgen, geraten notwendig ins Unglück.« Marc Aurel (121 - 180), römischer Kaiser und Philosoph
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| | 08.04.2026: Das VG Gießen hat mit kürzlich ergangenem Urteil eine Klage abgewiesen, mit der sich die Klägerin gegen die Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen, hier: sog. November- und Dezemberhilfen, durch das Regierungspräsidium Gießen richtete (VG Gießen, Urteil v. 25.3.2026 - 4 K 4209/24.GI; nicht rechtskräftig).
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| | 07.04.2026: Zugelassene Rechtsanwälte müssen die Übersendung der Beitragsbescheide ihres Versorgungswerkes über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) gegen sich gelten lassen (VG Düsseldorf, Urteil v. 18.3.2026 - 20 K 3557/25).
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| | 07.04.2026: Das Europäische Parlament hat einen Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht und sucht Kanzleien sowie Einzelanwälte mit Expertise im deutschen Recht für künftige Beratungs- und Vertretungsmandate. Hierüber informiert die BRAK.
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| | Viele steuerliche und buchhalterische Fragestellungen lassen sich zwar auf den ersten Blick zügig beantworten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass insbesondere das Zusammenspiel verschiedener Steuerarten eine besondere Aufmerksamkeit erfordert. Jüngst erreichte die Redaktion eine Leserfrage zur Stromlieferung aus einer Photovoltaikanlage. Die damit verbundenen Themen erstrecken sich von einkommen- und umsatzsteuerlichen Aspekten über körperschaftsteuerliche Fragestellungen bis hin zur korrekten Verbuchung. Wolfgang Eggert gibt in seinem Beitrag aus BBK 6/2026 Antworten für die Beratungspraxis.
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