  FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| heute ist „Tag des Unkrauts“. Leider wird es nicht bei diesem einen Tag bleiben. Vielmehr beginnen nun die Monate des Jätens, Rupfens und Verzweifelns. Kein Blick in den Garten, ohne dass mir ein frecher Löwenzahn ins Auge springt. Ich werde kämpfen, Zeit und Geld investieren – und am Ende wird doch alles wieder sprießen. Sisyphus lässt grüßen. Und während ich so über die Hartnäckigkeit von Giersch und Hahnenfuß nachdenke, lese ich diese Schlagzeile: „BVerfG entscheidet: Der Soli bleibt.“ Na, wenn das nicht passt! Auch der Solidaritätszuschlag ist tief verwurzelt, unverwüstlich und trotz aller Versuche nicht loszuwerden. Vielleicht ist es Zeit für einen Perspektivwechsel. Botaniker sagen, es gibt eigentlich kein Unkraut – allenfalls unerwünschte Pflanzen. Und der Soli? Ebenfalls unerwünscht, doch laut Verfassungsgericht nicht unnütz, da es weiterhin „zusätzlichen Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung“ gebe. Zusätzlichen Finanzbedarf haben auch Steuerkanzleien, denn sie kämpfen gegen rasant wachsende Kosten. Da trifft es sich gut, dass die Steuerberatergebühren erhöht werden! Ganz ohne zusätzlichen Finanzbedarf, nämlich kostenlos, erhalten Sie das aktuelle Themen-Special von NWB Rechnungswesen mit vielen Praxistipps und Arbeitshilfen für den Jahresabschluss 2024. Ein entspanntes Wochenende wünscht Ihnen Ihr
 Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 28.03.2025
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| | Kostenloses Themen-Special von NWB Rechnungswesen Für den Jahresabschluss 2024 sind besonders viele Neuerungen zu beachten. Auch die schwierige Wirtschaftslage wirkt sich auf die Bilanzierung und die Berichterstattung aus. Unser aktuelles Themen-Special hilft Ihnen, den Jahresabschluss rechtssicher und effizient zu gestalten. Kostenlos für Sie:
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| | EU-Kommission stellt geplante Änderungen vor Die Europäische Kommission hat am 26.2.2025 das erste sogenannte Omnibus-Paket zur Bürokratieentlastung von Unternehmen vorgestellt. Im Fokus stehen gezielte Anpassungen verschiedener regulatorischer Anforderungen, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch höhere Schwellenwerte und eine zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten sollen (insbesondere große mittelständische) Unternehmen administrativ entlastet werden, jedoch ohne die langfristigen Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
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| Falls Sie die Inhalte von NWB Nachhaltigkeit und Reporting nicht abonniert haben, können Sie diesen Beitrag im Rahmen eines Gratis-Tests nutzen oder einzeln erwerben.
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| | So entwirren Sie die aktuellen Fallstricke des Insolvenzsteuerrechts! Die Komplexität und mangelnde Abstimmung von Insolvenz- und Steuerrecht führen häufig zu Unsicherheiten. Das NWB Praxisforum Insolvenzen und Steuern bietet Ihnen umfassende Informationen zu relevanten Neuerungen der bis Ende April 2025 veröffentlichten Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen sowie die Fortentwicklung der Gesetzgebung.
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| | 27.03.2025: Stellt das FG nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden. Geht das FG unter diesen Umständen von der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung aus, liegt ein Fehler der Rechtsanwendung vor, der dazu führt, dass der Bundesfinanzhof an die Würdigung des FG nicht gebunden ist (BFH, Urteil v. 16.1.2025 - III R 34/22; veröffentlicht am 27.3.2025).
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| | 27.03.2025: Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden (BFH, Urteil v. 4.2.2025 - VIII R 4/22; veröffentlicht am 27.3.2025).
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| | 27.03.2025: Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.11.2023 - V R 3/22, BStBl II 2024, 501: BFH, Beschluss v. 23.10.2024 - XI R 8/22; veröffentlicht am 27.3.2025).
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| | 27.03.2025: Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht. Ausnahmsweise kann die Aufteilung jedoch nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpflichtigen, steuerfreien und nichtwirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen werden, wenn der Insolvenzverwalter in einem Sonderfall ohne Vornahme von Verwertungshandlungen die unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners fortführt (BFH, Urteil v. 23.10.2024 - XI R 20/22; veröffentlicht am 27.3.2025).
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| | 27.03.2025: Ein sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebender Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse einzubeziehen, sondern geht in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen Bereichs ein und wird dort saldiert, ohne dass der Saldierung § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO entgegen stünde (Anschluss an BFH, Beschluss v. 1.8.2017 - VII R 16/15, NV; BFH, Beschluss v. 11.12.2024 - XI R 1/22; veröffentlicht am 27.3.2025).
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| | 27.03.2025: Ausschüttungen, die eine deutsche Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen in voller Höhe - ohne Anwendung des § 8b Abs. 1 KStG - enthalten (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG). Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. 23.7.1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten - Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) ist damit nicht verbunden (BFH, Urteil v. 6.2.2025 - IV R 29/22; veröffentlicht am 27.3.2025).
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| | 27.03.2025: Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann (BFH, Urteil v. 13.11.2024 - I R 3/21; veröffentlicht am 27.3.2025).
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| | 24.03.2025: Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat März 2025 haben wir für Sie zusammengestellt.
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| | 26.03.2025: Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) in der Fassung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 v. 10.12.2019 zurückgewiesen (BVerfG, Urteil v. 26.3.2025 - 2 BvR 1505/20).
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| | 25.03.2025: Das BMF hat ein Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) in der Fassung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes v. 22.12.2023 (BGBl. I Nummer 411 S. 1) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 24.3.2025 - IV C 2 - S 2742-a/00028/012/001).
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| | 24.03.2025: Das BMF hat mit Schreiben v. 24.3.2025 den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 5.5.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
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| | 24.03.2025: Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der BMF-Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 14.3.2025 ergangen sind, veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.3.2025 - IV A 2 - O 2000/00074/009/001).
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| | 24.03.2025: Das Thüringer Finanzministerium (FinMin) verkündet, dass in den Thüringer Finanzämtern das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt wird.
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| | 26.03.2025: Das FG Köln hält es für möglich, dass in Deutschland steuerpflichtigen Personen eine Steuerermäßigung für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Schweiz zu gewähren ist (FG Köln, Beschluss v. 20.2.2025 - 7 K 1204/22). Mit diesem Beschluss hat der 7. Senat dem EuGH in Luxemburg die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Nichtgewährung einer Steuerermäßigung für in der Schweiz gelegene Haushalte gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (FZA) verstößt.
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| »Wie kahl und jämmerlich mancher Fleck auf Erden aussehen würde, wenn kein Unkraut darauf wüchse.« Wilhelm Raabe (1831 - 1910), deutscher Schriftsteller
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| | 24.03.2025: Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt (BR-Drucks. 61/25).
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| | Welche Arten von Restrukturierungsmaßnahmen vorliegen können und wie diese Sachverhalte nach IFRS und HGB zu bilanzieren sind, wird im Beitrag aus dem Paket NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB aufgezeigt.
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