  FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| Stimmungen sind echte Multitalente: Sie dirigieren nicht nur Gedanken, sondern ziehen im Hintergrund auch die Fäden der Wirtschaft. Denn wer glaubt, Entscheidungen fielen immer rational, der irrt gewaltig – oft übernimmt das Bauchgefühl die Regie! Gute Laune öffnet häufig die Geldbörse schneller als jeder Rabatt. Auch die Börse tanzt nach der Pfeife unserer Emotionen – mal im Takt der Euphorie, mal im Rhythmus der Nervosität. Und im Berufsleben? Da sind Stimmungen das geheime Kapital: Ein motiviertes Team rockt nicht nur Projekte, sondern hebt auch die Qualität spürbar an. Ob beim Shoppen, Führen oder Arbeiten – unsere Stimmung gibt den Takt vor. Wer sie klug nutzt, hat die besten Karten auf Erfolg! Wie ist die Stimmung bei Ihnen? Die Redaktion des JUVE Steuermarkt möchte bei der Steuerexperten-Umfrage 2025 erfahren, wie zufrieden Sie mit Ihrer aktuellen beruflichen Situation sind. Als Dankeschön für Ihre Teilnahme gibt es eine Sonderausgabe von „JUVE Karriere Steuern“. Hier können Sie an der Umfrage teilnehmen. Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
 Bernd Stepniak Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 25.04.2025
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| | 24.04.2025: Zur Abwendung eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit ist es wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Anwendung von § 15 Abs. 6 AStG unschädlich, wenn die Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sondern in einem Drittstaat hat (BFH, Urteil v. 3.12.2024 - IX R 32/22; veröffentlicht am 24.4.2025).
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| | 24.04.2025: Das für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung erforderliche besondere Feststellungsinteresse im Sinne von § 41 Abs. 1 FGO fehlt, wenn die Prüfungsergebnisse bereits bescheidmäßig umgesetzt worden sind (BFH, Urteil v. 11.3.2025 - IX R 30/22; veröffentlicht am 24.4.2025).
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| | 24.04.2025: Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich zuzurechnen ist (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 19/21; veröffentlicht am 24.4.2025).
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| | 24.04.2025: Die Lieferung einer Waschkommode, die sich aus einer (ohne Recht zum Vorsteuerabzug von einer Privatperson erworbenen) Kommode und aus (mit Recht zum Vorsteuerabzug erworbenen) Sanitärgegenständen (Waschbecken, Armaturen etc.) zusammensetzt, unterliegt nicht der Differenzbesteuerung, weil der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat (Anschluss an EuGH, Urteil Bawaria Motors v. 19.7.2012 - C 160/11, EU:C:2012:492) (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - XI R 9/23; veröffentlicht am 24.4.2025).
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| | 24.04.2025: Der sich aus dem Unionsrecht entsprechend dem Urteil des EuGH Reemtsma Cigarettenfabriken v. 15.3.2007 ergebende Direktanspruch setzt voraus, dass eine Steuer in einer Rechnung für eine – bereits erbrachte oder noch zu erbringende – Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen wurde (BFH, Urteil v. 5.12.2024 - V R 11/23; veröffentlicht am 24.4.2025).
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| | 24.04.2025: Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 23/21; veröffentlicht am 24.4.2025).
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| | 24.04.2025: Soweit § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin, an der Körperschaftsteuersubjekte beteiligt sind, jeweils auf die durchgerechneten Beteiligungsquoten der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte abzustellen (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 21/22; veröffentlicht am 24.4.2025).
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| | 22.04.2025: Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat April 2025 haben wir für Sie zusammengestellt.
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| | 23.04.2025: Das BMF hat bekanntgegeben, dass in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttung i. S. d. § 21 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 AStG der Steueranspruch nach Maßgabe der sog. Rückkehrregelung des § 6 Absatz 3 AStG a.F. nicht entfällt (BMF, Schreiben v. 22.4.2025 - IV B 5 - S 1348/00008/001/224).
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| | 17.04.2025: Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 17.4.2025 - III C 2 - S 7221/00019/005/013).
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| | 22.04.2025: Das BMF informiert über die am 17.4.2025 erfolgte Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt über das Auslaufen der EU-beihilferechtlichen Anzeigen.
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| | 23.04.2025: Knapp 400.000 € Mehreinnahmen brachte die Auswertung der sog. Dubai-Daten für Hessen. Das zeigt die aktuelle Zwischenbilanz der Steuerfahndung in Hessen.
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| | 22.04.2025: Am 22.4.2025 ist in Niedersachsen ein anonymes Hinweisgebersystem an den Start gegangen. Hierüber können Steuerdelikte anonym angezeigt werden.
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| | 17.04.2025: Die Landesregierung NRW begrüßt die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden.
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| »Wir sind nicht nur das Produkt unserer Gedanken, sondern auch das unserer Gefühle.« Sigmund Freud (1856 - 1939), Begründer der Psychoanalyse
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| | 23.04.2025: Die Bundesregierung hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Erwerbsminderungsrente veröffentlicht.
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| | 23.04.2025: Das Außerkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung wurde am 23.4.2025 im BGBl. 2025 I Nr. 118 verkündet.
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| | 23.04.2025: Das BMF hat einen Verordnungsentwurf zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 GwG (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) veröffentlicht.
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| | 23.04.2025: Bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags richtet sich das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) – und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter – einer Wohnung, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt (BGH, Beschluss v. 23.4.2025 - VIII ZR 300/23).
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