  | FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| die (Finanz-)Lage scheint ernst zu sein. So ernst, dass Vizekanzler Klingbeils Vorschlag zur Abschaffung des Ehegatten-Splittings sogar Lob aus den Reihen von CDU/CSU bekommt. So ernst offenbar, dass Kanzler Merz eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht ausschließt. Alle, die noch einen Gürtel haben, werden ihn wohl bald enger schnallen müssen. Mir fällt das heute leicht. Nach dem gestern veröffentlichten Urteil des BFH zur „Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen“ habe ich eh keinen rechten Appetit mehr: „Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse angesprochen werden können. Sie sind genießbar, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften zur menschlichen Ernährung geeignet sind.“ Na dann: Mahlzeit! Ein weiteres Highlight dieser Woche: Das Kraftstoffmaßnahmenpaket ist durch. Tankstellen dürfen nur noch einmal am Tag die Spritpreise erhöhen. Die Mineralölbranche reagiert gelassen: „Kein Problem, dann senken wir die Preise zwischen den Erhöhungen einfach nicht mehr.“ Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
 Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 27.03.2026
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| | 25.03.2026: Die von den Koalitionsfraktionen Union und SPD geplante Verbesserung der privaten Altersvorsorge ist am Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestags noch in entscheidenden Punkten geändert worden. » Mehr | Im NWB Reform-Radar finden Sie weitere informative und nützliche Inhalte.
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| | 23.03.2026: Der Bundestag hat am 19.3.2026 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drucks. 21/4550, 21/4783) debattiert. » Mehr | Im NWB Reform-Radar finden Sie weitere informative und nützliche Inhalte.
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| | 26.03.2026: An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen (BFH, Urteil v. 30.10.2025 - X R 28/22; veröffentlicht am 26.3.2026).
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| | 26.03.2026: Die rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 9.11.2016 erfolgt sind, ist verfassungsrechtlich zulässig (BFH, Urteil v. 20.11.2025 - II R 7/23; veröffentlicht am 26.3.2026).
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| | 26.03.2026: Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 S. 4 EStG, wenn und soweit eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat (BFH, Beschluss v. 4.3.2026 - VI B 44/25 (AdV); veröffentlicht am 26.3.2026).
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| | 26.03.2026: Getrocknete und zerteilte Straußenmägen sind unabhängig von ihrer Genießbarkeit in Pos. 0504 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Sie unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht als Hausgeflügel gelten. Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse angesprochen werden können. Sie sind genießbar, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften zur menschlichen Ernährung geeignet sind (BFH, Urteil v. 20.1.2026 - VII R 19/24; veröffentlicht am 26.3.2026).
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| | 25.03.2026: Das BMF hat am 24.3.2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte“ veröffentlicht.
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| | 25.03.2026: Das BMF hat am 24.3.2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 26. November 2024 zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ veröffentlicht.
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| | 25.03.2026: Das BMF hat am 24.3.2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ veröffentlicht.
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| | 23.03.2026: Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen veröffentlicht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs in Bezug auf GloBE-Informationen.
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| | 23.03.2026: Das BMF hat am 23.3.2026 den Entwurf für eine „Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung – Außenprüfungsordnung (ApO)“ veröffentlicht. Mit der ApO soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) – vom 15. März 2000 ersetzt werden.
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| | 23.03.2026: Die Bundesregierung hat am 18.3.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes beschlossen. Damit soll das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
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| | 23.03.2026: Das BMF hat am 18.3.2026 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes veröffentlicht.
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| | 24.03.2026: Das BMF hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Aktivrente aktualisiert (Stand: 16.3.2026).
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| | 24.03.2026: Das BMF hat den AEAO aktualisiert. Die Änderungen insbesondere zu § 146a haben sich aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergeben (BMF, Schreiben v. 17.3.2026).
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| | 24.03.2026: Das BMF hat die aktuellen Positivlisten der BMF-Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 19.3.2025 ergangen sind, veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 20.3.2026 sowie BMF, Schreiben v. 20.3.2026).
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| | 25.03.2026: Die Bundesregierung sieht keine Gründe, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die günstige Steuerklasse I bei der Erbschaftsteuer einzustufen. Dies geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage hervor.
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| | 24.03.2026: Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG geäußert (Oberste Finanzbehörden der Länder v. 10.3.2026 - S 4501).
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| »Glück ist die Fähigkeit zum Verzicht.« Lucius Annaeus Seneca (ca. 4 v. Chr. - 65 n. Chr.), römischer Philosoph und Politiker.
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| | 25.03.2026: Die Bundesregierung hat am 25.3.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ beschlossen.
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| | 25.03.2026: Die Bundesregierung hat am 25.3.2026 den Gesetzentwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats beschlossen. Ziel ist es, das Anwaltsnotariat attraktiver zu gestalten.
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| | 23.03.2026: Wie Mitte März angekündigt, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufmerksam.
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| | 20.03.2026: Die BStBK hat einen FAQ-Katalog zur E-Rechnung veröffentlicht. Er beantwortet grundlegende Fragen zur Einführung sowie zur GoBD-konformen Ablage, Aufbewahrung und Löschung und bietet Orientierung für Eingangs- und Ausgangsprozesse.
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| | Nach § 169 Abs. 1 Satz 1 AO ist die Änderung einer Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Für die Erbschaftsteuer beträgt die Festsetzungsfrist regelmäßig vier Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist. Bei Erwerben von Todes wegen entsteht die Steuer mit dem Tod des Erblassers. Allerdings beginnt gem. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO für die Erbschaftsteuer die Festsetzungsfrist bei einem Erwerb von Todes wegen – abweichend von § 170 Abs. 1 AO – nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erwerber Kenntnis von dem Erwerb erlangt hat. In der Praxis stellt sich somit oftmals die Frage, wann der Erwerber Kenntnis i. S. von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO erlangt hat. In NWB-EV 2/2026 kommentiert Michael Bisle das BFH-Urteil v. 4.6.2025 - II R 28/22.
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