  | FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Hallo,
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| man soll die Hoffnung nie aufgeben. Kurz bevor ich endgültig an der Welt verzweifelte – Trump kündigt Iran-Deal auf und will Handel mit Spanien einstellen, Rudi Völler bleibt Sportdirektor beim DFB – leuchtete in den NWB Nachrichten ein Hoffnungsschimmer auf. Ein einziger Satz hat mir den Glauben an die menschliche Vernunft zurückgegeben: „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne.“ Bekannte Daten einfach weiterverwenden – das ist einfach genial! Mit dem „Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ ist der lange vermisste deutsche Innovationsgeist zurück. Einfach mal machen, ohne Formblatt und Durchschlag in mehrfacher Ausfertigung. Dass ich das noch erleben darf ... Ohne Formalitäten geht es bei der Grunderwerbsteuer nicht zu. Bewegung gibt es aber auch dort: Ein neues Gesetz soll strukturelle Doppelbesteuerung bei Share Deals vermeiden. Mehr dazu lesen Sie im kostenlosen Themen-Special „Aktuelle Entwicklungen in der Grunderwerbsteuer“. Außerdem in den Nachrichten aus dem Steuerrecht: ein aktuelles BFH-Urteil zur Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG. Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
 Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 10.07.2026
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| | Die Grunderwerbsteuer ist längst keine reine Nischenmaterie mehr. Das Risiko unbeabsichtigter Steuerfolgen wächst. Wer hier gestaltet, muss die aktuelle Rechtsprechung und die gesetzgeberischen Entwicklungen kennen und sicher einordnen können. Das kostenlose Themen-Special von NWB Erben und Vermögen gibt Ihnen schnell Orientierung zu allen relevanten Entwicklungen der Grunderwerbsteuer 2026:
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| | 09.07.2026: Eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft oder einer Erbengemeinschaft zusammengeschlossen sind, ist kein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne und kann auch kein herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 GrEStG sein (Anschluss an BFH-Urteil v. 21.5.2025 - II R 56/22, BStBl II 2026, 76: BFH, Urteil v. 8.4.2026 - II R 2/23; veröffentlicht am 9.7.2026).
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| | 09.07.2026: Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-)Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. nicht zu (Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH, Urteil v. 21.10.2009 - I R 70/08, BStBl II 2012, 493: BFH, Urteil v. 9.4.2026 - VI R 12/24; veröffentlicht am 9.7.2026).
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| | 09.07.2026: Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i.S. des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden (BFH, Urteil v. 9.4.2026 - VI R 31/24; veröffentlicht am 9.7.2026).
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| | 09.07.2026: Art. 32 Abs. 1 Buchst. d des Austrittsabkommens, der die Weiteranwendung der Art. 67, 68 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anordnet, schafft Bestandsschutz für Familienleistungen, auf die am Ende des Übergangszeitraums bereits ein Anspruch bestand. Die Bestimmung betrifft Fälle, in denen sich nur die Familienangehörigen in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, nicht jedoch die Person, von der sie ihre Ansprüche ableiten (BFH, Urteil v. 18.3.2026 - III R 10/25; veröffentlicht am 9.7.2026).
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| | 03.07.2026: Die Bundesregierung hat nach ihrer Sitzung des Koalitionsausschusses am 2.7.2026 ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Im Bereich des Steuerrechts ist u.a. geplant, Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die Reform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
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| | 07.07.2026: Das BMF hat zur Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a Satz 1 EStG in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See Stellung genommen und die bisherige Verwaltungsauffassung geändert (BMF, Schreiben v. 6.7.2026).
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| | 03.07.2026: Das BMF hat die Regelungen des AEAO zu §§ 51, 52, 53, 55, 56, 57, 64, 65, 66 und 67a geändert (BMF, Schreiben v. 2.6.2026).
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| | 08.07.2026: Der Finanzausschuss des Bundestags hat mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen am 8.7.2026 auf den Weg gebracht (BT-Drucks. 21/5874). Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Regierungsentwurf vorgenommen.
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| | 08.07.2026: Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Italien einzuleiten. Diese Länder haben es versäumt, ihre Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten mit der Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang zu bringen.
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| »Es ist eigentlich nie möglich, genau zu sagen, wann wir am Ende unserer Hoffnung sind.« Michel de Montaigne (1533 - 1592), französischer Philosoph
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| | 06.07.2026: Der Bundestag will sich am 9.7.2026 in 1. Lesung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ (BT-Drucks. 21/6807) befassen. Ziel des Entwurfs ist es, der Mietpreisbremse „mehr Geltung“ zu verschaffen, den Markt für langfristig anzumietende Wohnungen zu erweitern und so „die Voraussetzungen für bezahlbares und sicheres Wohnen zu verbessern“.
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| | 08.07.2026: Ein dem Erblasser in einem Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag schließt nicht aus, dass der vertraglich eingesetzte Erbe ein Geschenk des Erblassers an einen Dritten von diesem nach dem Tod des Erblassers zurückverlangen kann (BGH, Versäumnisurteil v. 8.7.2026 - IV ZR 256/25).
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| | 09.07.2026: Die Bundesregierung hat am 8.7.2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab 21.7.2026.
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| | 08.07.2026: Die EU-Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Zugleich steigt die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen. Damit können zusätzlich rund 20 weitere Branchen von der Strompreiskompensation profitieren. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufmerksam.
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| | 06.07.2026: Der Eigentümer eines frei zugänglichen Grundstücks ist nicht Besitzer von dort verbotswidrig abgelagertem Abfall und muss diesen daher nicht beseitigen (BVerwG, Urteil v. 28.4.2026).
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| | 06.07.2026: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll im Jahr 2027 von 4,9 Prozent auf 5,0 Prozent steigen. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufmerksam.
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| | Zentraler Anknüpfungspunkt (nicht nur) für die Steuerpflicht Die Ortsbestimmung von Leistungen in Umsatzsteuerklausuren ist nicht nur grundlegend für die Steuerpflicht, sondern darüber hinaus – bspw. bei Reihengeschäften – Anknüpfungspunkt für eine Vielzahl weiterer umsatzsteuerlicher Rechtsfragen. Im Folgenden vermittelt Ihnen diese Fallstudie daher die mit den Regelungen verbundenen Grundlagen und sensibilisiert Sie zugleich für wichtige Problemfelder. Abschließend führt eine Mini-Klausur zu dieser Thematik Ihnen das Zusammenspiel der Normen vor Augen und sorgt für ein vertieftes Verständnis.
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