Ihr Info-Update mit den News der Woche aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.
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EDITORIAL



Hallo,

 
Portraitals Haus­besit­zer hat man im­mer etwas zu tun. Das Wohn­zim­mer muss neu tape­ziert, die Küche ge­strichen und der Tep­pich aus­ge­tauscht wer­den. Auch die Ein­rich­tung ver­langt von Zeit zu Zeit nach einem neuen Look. Kaum ist drin­nen alles er­le­digt, wartet draußen schon die nächste Bau­stelle.
 
Ähnlich geht es der katho­lischen Kirche mit dem Kölner Dom. Auch dort gibt es im­mer etwas zu er­hal­ten und zu sa­nie­ren. Des­halb wird für den touris­tischen Besuch des Doms jetzt eine Gebühr von 12 Euro fäl­lig, die dem Erhalt des Bau­werks zu­gute­kom­men soll.
 
Und irgendwie passt das gut zur Aktiv­rente. Auch sie soll etwas erhal­ten: Arbeits­kraft und Er­fahrung. Der Staat möchte ältere Arbeit­nehmer länger im Er­werbs­leben hal­ten und öff­net dafür steuer­lich die Tür. Aller­dings nicht so weit, dass man ein­fach hin­durch­spazie­ren könnte. Denn wie beim Dom gibt es auch hier ver­schie­dene Ein­gänge, Aus­nahmen und Hin­weise, die man bes­ser vor­her ken­nen sollte. Was bei der Aktivr­ente nach § 3 Nr. 21 EStG steuer­frei bleibt, welche Fragen die aktu­ellen FAQ des BMF beant­worten und wo­rauf die Praxis jetzt ach­ten muss, er­fahren Sie im kosten­losen Voll­text.
 
Kommen Sie gut ins Wochen­ende!
 
Ihr
Portrait
Bernd Stepniak
Redaktion FAZIT
 
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INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 03.07.2026
»Steuerrecht zum Hören
»News Steuerrecht
»Weisheit der Woche
»News Wirtschaftsrecht
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»Jobbörse & Kanzleibörse
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STEUERRECHT ZUM HÖREN
Corona-Sonderzahlung: Steuer­frei­heit auch bei An­rech­nung auf andere frei­willige Arbeit­geber­leistun­gen

Steuerrecht zum Hören
Der BFH hat aktuell erfreu­licher­weise ent­schie­den, dass Corona-Son­der­zahlun­gen auch dann steuer­frei sind, wenn sie auf an­dere frei­willige Arbeit­geber­leis­tungen ange­rech­net wer­den. Voraus­set­zung ist aller­dings, dass die Zahlun­gen vom Arbeit­geber zweck­bestimmt zur Ab­milde­rung der Be­las­tun­gen durch die Corona-Krise ge­währt wer­den. Eine kon­krete, indi­vi­duelle Belas­tung der be­güns­tig­ten Arbeit­nehmer durch die Corona-Krise ist je­doch nicht er­for­der­lich.
 
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NEWS STEUERRECHT
AO: Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand - sicherer Über­mitt­lungs­weg (BFH)
02.07.2026: Ein einfach sig­nier­ter anwalt­licher Schrift­satz genügt nicht den An­for­derun­gen des § 52a Abs. 3 Satz 1 Alter­native 2 FGO, wenn er als elek­tro­nisches Doku­ment von einem an das Elek­tro­nische Ge­richts- und Ver­wal­tungs­post­fach ange­schlos­senen Client ver­sandt wurde, der nicht im ab­schlie­ßen­den Kata­log des § 52a Abs. 4 FGO ent­halten ist (BFH, Urteil v. 24.2.2026 - VII R 34/24; veröf­fent­licht am 2.7.2026).
 
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GrSt: Landes­grund­steuer­gesetz Baden-Württem­berg nicht ver­fas­sungs­widrig (BFH)
02.07.2026: Der BFH hat die Voll­texte seiner am 20.5.2026 in öffent­licher Sitzung ver­künde­ten Ur­teile zur Ver­fas­sungs­mäßig­keit des Landes­grund­steuer­gesetzes Baden-Württem­berg veröf­fent­licht (BFH, Urteile v. 22.4.2026 - II R 26/24 sowie II R 27/24; veröf­fent­licht am 2.7.2026).
 
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GrEst: Grund­erwerb­steuer­recht­liche Zurech­nung bei Ab­schluss einer Treu­hand­verein­barung (BFH)
02.07.2026: Gehört ein Grund­stück zum Ver­mögen einer Per­sonen­gesell­schaft, ent­fällt die grund­erwerb­steuer­recht­liche Zurech­nung des Grund­stücks nicht dadurch, dass ein an der Per­sonen­gesell­schaft be­tei­ligter Gesell­schafter mit einem Treu­geber verein­bart, den Gesell­schafts­anteil treu­hände­risch für diesen zu halten. Der Tat­be­stand des § 1 Abs. 2 GrEStG wird durch die allein auf die Gesell­schafts­anteile bezo­gene Treu­hand­verein­barung nicht er­füllt. Der Erwerb der unmit­tel­baren Betei­ligung an einer grund­be­sit­zen­den Per­sonen­gesell­schaft durch den Treu­geber vom Treu­händer erfüllt unter den weiteren Voraus­setzun­gen der Norm den Tat­bestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (BFH, Urteil v. 25.3.2026 - II R 30/25; veröf­fent­licht am 2.7.2026).
 
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Bewertung: Hinzurech­nung im ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fahren (BFH)
02.07.2026: Der Aufwand aus einer Rück­stel­lung für eine wegen eines Kartell­rechts­ver­stoßes ver­hängte Geld­buße mit aus­schließ­lich ahnden­dem Charak­ter ist als außer­ordent­liche Auf­wen­dung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG dem Aus­gangs­wert hinzu­zu­rech­nen (BFH, Urteil v. 25.3.2026 - II R 17/23; veröf­fent­licht am 2.7.2026).
 
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USt: Umrechnungs­kurse Juni 2026 (BMF)
01.07.2026: Das BMF hat die Umsatz­steuer-Um­rech­nungs­kurse Juni 2026 be­kannt gege­ben (BMF, Schreiben v. 1.7.2026).
 
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LSt: Steuer­befrei­ung des Kauf­kraft­aus­gleichs - Stand: 1.7.2026 (BMF)
01.07.2026: Das Auswärtige Amt hat für einige Dienst­orte die Kauf­kraft­zuschläge neu fest­gesetzt. Die Gesamt­über­sicht wurde ent­sprech­end er­gänzt (BMF, Schreiben v. 2.1.2026).
 
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ESt: Höhere Steuer­frei­beträge für das kom­mu­nale Ehren­amt (FinMin)
26.06.2026: Die Freibeträge für ehren­amt­lich Tätige in den Kom­munen Mecklen­burg-Vor­pom­merns wer­den er­höht. Hinter­grund ist das Steuer­ände­rungs­gesetz 2025, mit dem der steuer­freie Übungs­leiter­frei­betrag nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 € auf 3.300 € jähr­lich ange­hoben wurde. Hier­auf macht das Minis­te­rium für Finan­zen und Digi­tali­sie­rung Mecklen­burg-Vor­pom­mern (FinMin) auf­merk­sam.
 
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Betriebs­prüfung: Richt­satz­samm­lung 2025 - Pausch­beträge für unent­gelt­liche Wert­abga­ben 2026 (BMF)
26.06.2026: Das BMF hat die Richt­satz­samm­lung für das Kalen­der­jahr 2025 be­kannt gege­ben (BMF, Schreiben v. 25.6.2026).
 
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Digitalisierung: Start­schuss für die ''Steuer­erklä­rung per App mit einem Klick'' (FinMin)
26.06.2026: Die Steuererklärung soll für viele Men­schen ein­facher und schnel­ler wer­den. Des­halb startet am 1.7.2026 bundes­weit die neue Funk­tion „Steuer­erklä­rung per App mit einem Klick“ in der MeinELSTER+-App. Hier­auf macht u.a. das Finanz­ministe­rium Baden-Württem­berg auf­merk­sam.
 
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AO: Zweifel an Verfas­sungs­mäßig­keit der Aus­setzungs­zinsen für Zeit­räume vor 2019 (FG)
01.07.2026: Das FG Münster hat verfas­sungs­recht­liche Zweifel an der Höhe der Aus­setzungs­zinsen für Zeit­räume vor 2019 und in einem Ver­fahren des vor­läufi­gen Rechts­schutzes die Voll­ziehung fest­ge­setz­ter Aus­setzungs­zinsen für Ver­zinsungs­zeit­räume zwi­schen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2018 in vol­ler Höhe aus­ge­setzt (FG Münster, Be­schluss v. 3.6.2026 - 9 V 583/26; Beschwerde einge­legt, BFH-Az. VIII B 59/26 (AdV)).
 
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AO: Passivlegitima­tion im gericht­lichen AdV-Ver­fahren bei ört­licher Unzu­ständig­keit der Aus­gangs­behörde (FG)
01.07.2026: Die von Anfang an ört­lich zustän­dige Finanz­behör­de ist ana­log § 63 Abs. 2 Nr. 1 FGO der rich­tige Antrags­gegner in einem gericht­lichen AdV-Ver­fahren, auch wenn sie noch nicht über den Ein­spruch ent­schie­den hat. Ein Hinzu­schätzungs­ergeb­nis auf­grund einer Nach­kalku­lation eines Jahres darf nicht ohne den Nach­weis gleicher Betriebs­struk­turen auf an­dere Jahre und an­dere Betriebs­teile des Steuer­pflich­tigen über­tragen wer­den (FG Hamburg, Be­schluss v. 24.2.2026 - 6 V 90/25; rechts­kräftig).
 
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WEISHEIT DER WOCHE
»Wer nach Köln kommt und nicht min­destens ein­mal den Dom gesehen hat, der war nicht in Köln.«
 
Willy Millowitsch (1909 - 1999), deut­scher Schau­spieler und Regis­seur
 


NEWS WIRTSCHAFTSRECHT
Gesetzgebung: Neurege­lungen im Juli 2026 (Bundes­regierung)
29.06.2026: Die Renten steigen und die Luft­ver­kehr­steuer wird ge­senkt. Zudem wird das Ver­gabe­recht ein­facher und die 150-Euro-Zoll­frei­grenze abge­schafft. Über diese und weite­re im Juli 2026 in Kraft getre­tene Ände­rungen infor­miert die Bundes­regie­rung.
 
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Gesetzgebung: Bundes­tag stimmt ''Recht-auf-Repa­ratur-Richt­linie'' zu
26.06.2026: Der Bundestag hat am 25.6.2026 den Gesetz­ent­wurf der Bundes­regie­rung „zur Um­setzung der Richt­linie (EU) 2024/1799 zur Förde­rung der Repa­ratur von Waren“ (BT-Drucks. 21/5923) in der vom Aus­schuss für Recht und Ver­braucher­schutz geän­der­ten Fas­sung (BT-Drucks. 21/6693) in 2./3. Lesung be­schlos­sen.
 
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Sozialversicherung: Unfall­ver­siche­rungs­schutz im Home­office oder bei mobi­lem Arbei­ten (LSG)
29.06.2026: Das Hessische Landes­sozial­gericht hat in zwei Fäl­len zu Tätig­keiten im Home­office und bei mobi­lem Ar­beiten klar­gestellt, unter welchen Vor­aus­setzun­gen Betrof­fene auf Wegen zum Er­werb des Mit­tag­essens in der Mit­tags­pause gesetz­lich unfall­ver­sichert sind (Hessi­sches LSG, Ur­teile v. 28.4.2026 - L 3 U 189/24 so­wie v. 19.5.2026 - L 3 U 176/25; Revi­sio­nen an­hängig, Az. beim BSG: B 2 U 8/26 R und B 2 U 9/26 R).
 
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Zivilrecht: Bekannt­gabe des Basis­zins­satzes zum 1.7.2026 (Bundes­bank)
01.07.2026: Die Deutsche Bundes­bank hat den Basis­zins­satz zum 1.7.2026 be­kannt gege­ben. Er steigt von 1,27 % auf 1,52 %.
 
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Wohnbauförde­rung: Bundes­bau­ministe­rium und KfW starten Zu­schuss­förde­rung ''Gewerbe zu Wohnen'' (KfW)
30.06.2026: Wer ungenutzte, leer­stehen­de Gewerbe­fläche in Wohn­raum um­baut und ener­ge­tisch saniert, kann ab dem 1.7.2026 Zu­schüs­se in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohn­einheit erhal­ten. Hierauf weist die KfW aktuell hin.
 
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Lohnsteuer: Aktiv­rente ab 2026
Mit dem Gesetz zur steuer­lichen Förde­rung von Arbeit­neh­merin­nen und Arbeit­neh­mern im Renten­alter vom 22.12.2025 hat der Gesetz­geber eine neue Steuer­frei­heit geschaf­fen, die seit dem 1.1.2026 anzu­wenden ist. Im Mittel­punkt steht der neu einge­fügte § 3 Nr. 21 EStG. Die Aktiv­rente ist aller­dings keine Rente im sozial­ver­siche­rungs­recht­lichen Sinn und auch keine Leistung der gesetz­lichen Renten­ver­siche­rung. Viel­mehr han­delt es sich um steuer­freien Arbeits­lohn aus einer nach dem Er­reichen der Regel­alters­grenze ausge­übten aktiven Be­schäf­tigung. Genau diese Unter­schei­dung ist für die Praxis von er­heb­licher Be­deu­tung. Die wichtigsten Rege­lungen zur Steuer­frei­heit nach § 3 Nr. 21 EStG und zu den aktu­ellen FAQ des BMF zeigt Markus Stier in seinem Beitrag in Lohn und Gehalt direkt digital 4/2026.
 
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