  | FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Hallo,
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| „Erleben Sie den Adrenalinschub Ihres Lebens!“ Mit diesem Versprechen bewirbt Audi den RS e-tron GT PERFORMANCE. Ab 160.500 Euro ist der elektrische Fahrspaß laut Audi-Website zu haben. Für Sie zu teuer? Dann verdienen Sie womöglich zu viel. Das klingt paradox? Nun, laut dem Zwischenbericht des BAFA zur E-Auto-Förderung (siehe News) erhielten zwei Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen einen Zuschuss zu dem oben genannten Modell. Die bis zu 6.000 Euro sind hier zwar ein Tropfen auf den heißen Reifen, für „echte“ Normalverdiener aber ein stolzes Sümmchen. In 2,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h: So beschleunigt der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Von 7,70 Cent/kWh auf 0: Beim Umstieg auf klimafreundliche Stromerzeugung bremst der Staat hingegen. Die Einspeisevergütung für Solarstrom befindet sich ab 2027 im freien Fall, wenn es nach der gestern im Bundestag vorgelegten EEG-Novelle geht. Den Adrenalinschub meines Lebens habe ich im „Hangover Tower“ auf der Cranger Kirmes erlebt. Der freie Fall in Richtung Festwiese hat meinen Adrenalinbedarf fürs Erste mehr als gedeckt. Ich werde den Audi wohl wieder abbestellen und das gesparte Geld schnell in eine PV-Anlage investieren. Ich wünsche Ihnen ein sonniges Wochenende! Ihr
 Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 11.09.2026
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| | Mit dem agentischen Chat in der KI-Plattform NWB NEO klären Sie steuerrechtliche Fragen direkt im Arbeitsprozess. Spezialisierte KI-Agenten übernehmen Im Hintergrund auch mehrschrittige Aufgaben – verlässlich auf Basis des Fachwissens von NWB. Für umfangreiche Steuerfälle bietet NWB NEO Ihnen strukturierte Workflows zur Sachverhaltserfassung sowie zur Erstellung von Memoranden und Protokollen. Weniger Aufwand, mehr Freiraum. NWB NEO ermöglicht Ihnen eine besonders schnelle, effiziente und sichere steuerliche Fallbearbeitung. Sie werden deutlich entlastet und gewinnen Freiraum. Das nennen wir New Taxwork. Probieren Sie es selbst aus: Testen Sie NWB NEO im S-Paket mit 1.000 Credits kostenlos.
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| | Tools, Prozesse und Musterschreiben für Mandanten Die E-Rechnung wurde zum 1.1.2025 eingeführt. Da die Übergangsfrist für die meisten Unternehmen bis zum 1.1.2027, für Kleinunternehmen sogar ein Jahr länger läuft, sind die Auswirkungen bislang überschaubar. Viele Marktteilnehmer sind noch nicht auf ein zulässiges E-Rechnungsformat umgestiegen. Wenig Beachtung findet zudem die Empfängerseite, auf die das BMF mit Schreiben vom 15.10.2025 nochmals hingewiesen hat. Für Rechnungsempfänger entstehen insbesondere bei der Validierung neue Pflichten und steuerliche Risiken. Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte zur E-Rechnung zusammen und legt den Schwerpunkt auf die Pflichten der Empfänger. Zusätzlich steht Ihnen in der NWB Datenbank das „Informationsschreiben zur E-Rechnung und Rechnungskontrolle“ zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Mandanten über diese Pflichten informieren können.
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| | 10.09.2026: Die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß (BFH, Urteil v. 11.6.2026 - VI R 15/24; veröffentlicht am 10.9.2026).
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| | 10.09.2026: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keine Rechtsgrundlage, nach der der Verantwortliche verpflichtet wäre, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskunft nach Art. 15 DSGVO eidesstattlich zu versichern. Eine entsprechende Anwendung der zivilrechtlichen Regelungen zur eidesstattlichen Versicherung (§ 259 Abs. 2, § 260 Abs. 2 BGB) ist im Anwendungsbereich von § 32i AO zu Lasten einer Finanzbehörde ausgeschlossen (BFH, Urteil v. 30.6.2026 - IX R 2/25; veröffentlicht am 10.9.2026).
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| | 10.09.2026: Einnahmen aus der Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände bei einem Krematorium in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art stellen Betriebseinnahmen dar (BFH, Urteil v. 14.7.2026 - IX R 29/24; veröffentlicht am 10.9.2026).
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| | 10.09.2026: § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG verstößt nicht gegen Unionsrecht. Der Senat ist nicht von der Verfassungswidrigkeit des § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG überzeugt (BFH, Urteil v. 22.4.2026 - III R 32/24; veröffentlicht am 10.9.2026).
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| | 10.09.2026: Die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch eines wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürgers, der gemäß § 62 Abs. 1a Satz 3 Alternative 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 4 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten bis zum Erwerb des Daueraufenthaltsrechts unter anderem über ausreichende Existenzmittel verfügen muss, können auch im Fall eines darlehensweisen Bezugs von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch erfüllt sein (BFH, Urteil v. 25.6.2026 - III R 16/23; veröffentlicht am 10.9.2026).
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| | 09.09.2026: Das BMF hat am 9.9.2026 die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026 bekannt gegeben.
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| | 07.09.2026: Das BMF hat zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 4.9.2026).
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| | 09.09.2026: Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung – ApO) wurde am 9.9.2026 im BStBl I 2026 S. 1061 veröffentlicht.
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| | 08.09.2026: Die Steuer auf Tabakprodukte soll über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (BT-Drucks. 21/7859) vor.
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| | 08.09.2026: Die Bundesregierung will die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöhen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (BT-Drucks. 21/7860, Stand: 7.9.2026) vor.
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| | 07.09.2026: Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.9.2025 - 4 K 221/25; rechtskräftig).
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| »Immer wieder erleben wir das Paradoxon, Beschränktheit ins Maßlose wachsen zu sehen.« Alfred Grünewald (1884 - 1942), österreichischer Schriftsteller
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| | 09.09.2026: Die vom Kfz-Kaskoversicherer zu erstattenden „für die Reparatur erforderlichen Kosten“ umfassen grundsätzlich keine unberechtigten Rechnungspositionen. Das sog. Werkstattrisiko verbleibt insoweit in der Regel beim Versicherungsnehmer (BGH, Urteil v. 9.9.2026 - IV ZR 235/25).
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| | 08.09.2026: Die Minijob-Zentrale hat Informationen für Arbeitgeber zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Minijobs veröffentlicht.
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| | 07.09.2026: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Zwischenbericht zur E-Auto-Förderung 2026 (Stand 1.9.2026) veröffentlicht.
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| Kostenloser Beitrag aus NWB Rechnungswesen
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| | Die steuerneutrale Übertragung aufgedeckter stiller Reserven auf Reinvestitionswirtschaftsgüter ist ein bewährtes Instrument der Bilanzsteuerplanung, um steuerliche Hindernisse bei betriebswirtschaftlich gebotenen Umstrukturierungen abzubauen. Durch das Standortfördergesetz wurde der Höchstbetrag für die steuerneutrale Übertragung von Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 6b Abs. 10 Satz 1 EStG von bislang 500.000 € auf 2 Mio. € vervierfacht. Zudem beseitigt das StoFöG eine bisherige redaktionelle Unstimmigkeit und schließt eine Gesetzeslücke hinsichtlich der AfA-Bemessungsgrundlage. Trotz der Erhöhung des übertragbaren Freibetrags schränken die strengen Tatbestandsvoraussetzungen – insbesondere die Beschränkung auf im Betriebsvermögen gehaltene Anteile – die tatsächliche Anwendbarkeit und damit die tatsächlichen Anwendungsfälle der Norm bei der adressierten Zielgruppe (insbesondere Start-ups und Scale-ups) erheblich ein. Dr. Katrin Dorn und Frank Niesmann stellen in BBK 17/2026 die gesetzlichen Anpassungen des § 6b Abs. 10 EStG dar, ordnen die steuerlichen Auswirkungen ein und analysieren, inwieweit die Gesetzesänderung dem gesetzgeberischen Förderziel gerecht wird.
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| | Seit der Einführung der E-Rechnungspflicht gelten für Bewirtungsaufwendungen zusätzliche Anforderungen. Neben den klassischen Nachweispflichten müssen Unternehmen heute auch digitale Belege, Verknüpfungen und Prozesse korrekt dokumentieren. Bereits kleine formelle Fehler können den Betriebsausgaben- oder Vorsteuerabzug gefährden. Ein kostenloses Themen-Special von NWB Rechnungswesen – BBK zeigt Ihnen, worauf es jetzt ankommt, damit Bewirtungskosten steuerlich anerkannt werden.
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| | Noch knapp vier Wochen bis zur Prüfung! Im NWB Campus-Blog berichten Kandidatinnen in persönlichen Blogs – getreu dem Motto „gemeinsam statt einsam zur erfolgreichen Steuerberaterprüfung". Lesen Sie hier ihre Emotionen & Erlebnisse, Sorgen & Ängste und kommentieren/diskutieren Sie mit.
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