  FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| Psychologen zufolge trifft jeder Mensch pro Tag 20.000 Entscheidungen. Die meisten unbewusst, was mir sehr entgegenkommt. Ich leide nämlich unter einer notorischen Entscheidungsschwäche. Im Restaurant zum Beispiel bin ich immer der Letzte, der bestellt. Unter den ungeduldigen Blicken meiner hungrigen Begleiter:innen und der Bedienung steigt der Entscheidungsdruck weiter an. Ich sage dann oft einfach „Ich nehme die 42.“. Was auch immer das sein mag. Es wird schon schmecken. Parken ist auch so eine Sache. Je weniger Plätze im Parkhaus frei sind, desto schneller finde ich einen. Ist das Parkhaus leer, beginnt ein langwieriger Entscheidungsprozess. „Hier bin ich schneller am Ausgang, aber dort ist die Lücke größer. Weiter hinten steht niemand, was die Gefahr von Parkschäden verringert. Was tun?“ Meistens fährt meine Frau. Im Gegensatz zu mir fällt sie Entscheidungen mit der Geschwindigkeit und Präzision eines Scharfrichters. Zack, fertig! Letztes Beispiel: Im NWB Casino werden 25 Sorten Tee angeboten – von Apfel-Zimt bis Waldbeere. Bei dieser großen Auswahl kann es für mich nur eine Entscheidung geben: „Kaffee, bitte!“ Solche Alltagsentscheidungen sind lästig, haben aber keine gravierenden Folgen, solange die Kaffeemenge im Rahmen des Verträglichen bleibt. Berufliche Entscheidungen hingegen haben größeres Gewicht. Mein Tipp: NWB TaxNavi umfasst 21 interaktive Entscheidungstools, mit denen Sie steuerliche Fragestellungen leichter beantworten können. Liegt eine Betriebsaufspaltung vor? Muss eine E-Rechnung ausgestellt werden? Sind die Voraussetzungen zur Anwendung der neuen Kleinunternehmerregelung erfüllt? Das Tool führt Sie Schritt für Schritt schnell zur richtigen Entscheidung. Hier erfahren Sie mehr. Auch der BFH zeigte sich gestern entscheidungsschwach. Keine einzige V-Entscheidung wurde veröffentlicht. Ihr Vorteil: Sie können sich heute ganz den anderen tollen Inhalten dieser FAZIT-Ausgabe widmen. Ich mache jetzt eine kurze Pause und hole mir einen leckeren Ingwer-Lemon-Tee. Oder lieber Salbei? Oder Hagebutte? Kommen Sie gut ins Wochenende! Ihr
 Dirk Lischeck Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 12.09.2025
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| | Mit dem NWB TaxNavi finden Sie für komplexe Steuerfälle schnell sichere Lösungen! Die 21 Entscheidungstools navigieren Sie in wenigen Schritten zu fundierten Entscheidungen. Zum Beispiel zu Fragen der Umsatzsteuer und zur Prüfung von Steuerbegünstigungen. NWB TaxNavi ist in allen NWB Kanzleipaketen verfügbar. Wollen Sie erleben, wie die digitalen Kanzleipakete Ihnen die tägliche Arbeit und viele Entscheidungen erleichtern? Dann testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos!
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| | BMF-Schreiben vom 25.6.2025 (Entwurf) und vom 14.7.2025 Das BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vom 15.10.2024 erläuterte einige Fragestellungen zur rechtssicheren Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben. Leider wurden in diesem Schreiben einige Punkte nicht klarstellend behandelt. Am 25.6.2025 erschien ein Entwurf mit dem Titel „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses“. Das endgültige Schreiben soll im IV. Quartal 2025 veröffentlicht werden. Weitere Ergänzungen finden sich auch im Änderungsschreiben zu den GoBD vom 14.7.2025. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den wesentlichen Entwicklungen und Änderungen.
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| | 10.09.2025: Am 10.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. eine Anhebung der Entfernungspauschale, die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie diverse Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vor. » Mehr | Im NWB Reform-Radar finden Sie weitere informative und nützliche Inhalte.
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| | 11.09.2025: Der BFH teilt mit, dass heute (11.9.2025) keine V-Entscheidungen freigegeben werden.
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| | 11.09.2025: Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diverse Entscheidungen des BFH in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und damit allgemein anzuwenden.
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| | 10.09.2025: Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) ohne Aussprache beschlossen.
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| | 10.09.2025: Die Bundesregierung hat am 10.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften ohne Aussprache beschlossen.
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| | 08.09.2025: Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- u. Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt werden.
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| | 11.09.2025: Die Bundesregierung hat auf die Frage geantwortet, warum sie keine Wiedererhebung der Vermögensteuer plant.
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| | 11.09.2025: Das BZSt hat das DAC 6 Testhandbuch sowie das CESOP Kommunikationshandbuch aktualisiert.
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| | 08.09.2025: Das BMF hat die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2024 veröffentlicht.
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| »Das Schlimmste in allen Dingen ist die Unentschlossenheit.« Napoleon I. Bonaparte (1769 - 1821), französischer Feldherr und Politiker
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| | 11.09.2025: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 11.9.2025 zur Umsetzung der EU-Produkthaftungsrichtlinie den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Mit dem Vorhaben sollen die Regeln über die Produkthaftung ausgeweitet werden. Diese sollen künftig auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software verursacht wurden, einschließlich KI-Software.
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| | 09.09.2025: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 9.9.2025 den Entwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt.
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| Kostenloser Beitrag aus NWB Steuer und Studium
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| | Teil I: Innergemeinschaftlicher Erwerb in 20 Fällen zzgl. Mini-Klausur Innereuropäische Warenbewegungen zwischen Unternehmen stellen einen großen Teil des europäischen Warenverkehrs dar. Dabei ist im Grundfall davon auszugehen, dass der Erwerber eine sog. Erwerbsbesteuerung durchzuführen hat, während der Lieferer i. d. R. eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann. Der nachfolgende Teil I der Fallstudie vertieft den innergemeinschaftlichen Erwerb gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. mit § 1a UStG. Teil II der Fallstudie in SteuerStud-Ausgabe 10/2025 wird sich der innergemeinschaftlichen Lieferung gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG widmen.
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