  FAZIT. Der NWB Wochenrückblick | Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? Zur Webseitenansicht | |
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|  EDITORIAL
Sehr geehrter Newsletter-Abonnent,
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| in Deutschland zahlt man für vieles Steuern. Auf Einkommen, Erbschaften und selbst auf das Feierabendbier. Doch es gibt eine Gruppe, die sich elegant durch das Netz der Abgaben schlängelt: Katzen. Während der Hund brav registriert, versteuert und amtlich bestätigt durch die Straßen läuft, sitzt die Katze steuerfrei auf der Fensterbank. Majestätisch und völlig ohne Reue. Man könnte sagen, sie lebt das, wovon manche träumen: das Steuerparadies im eigenen Wohnzimmer. Kein Formular, keine Nummer, kein Bescheid. Der Hund dagegen ist der Musterbürger der Tierwelt: zuverlässig, gehorsam, gesetzestreu. Und wird dafür noch zur Kasse gebeten. Warum trifft diese Pflicht nur den treuesten Gefährten des Menschen, während die Katze unbehelligt bleibt? Wo bleibt die steuerliche Gleichstellung der Arten? Vielleicht liegt die Antwort darin, dass Katzen sich schlicht nicht verwalten lassen. Wer einmal versucht hat, einer Katze ein „Sitz!“ beizubringen, weiß: keine Chance. Katzen gehorchen nicht, sie dulden. So bleibt die Hundesteuer ein Symbol für die menschliche Sehnsucht nach Ordnung. Und das zahlt sich aus. Das Statistische Bundesamt hat quasi die Katze aus dem Sack gelassen und berichtet von Rekordeinnahmen bei der Hundesteuer. Kommen Sie gut ins Wochenende – es ist nur noch einen Katzensprung entfernt. Ihr
 Bernd Stepniak Redaktion FAZIT
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 |  | | |  | INHALTSÜBERSICHT: Ausgabe vom 17.10.2025
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| | 09.10.2025: Der Gesetztentwurf wurde am 9.10.2025 in 1. Lesung beraten. Mit dem Gesetz soll u.a. die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder auf zehn Jahre verlängert werden. Hier geht es zum NWB Reform-Radar mit vielen informativen und nützlichen Inhalten.
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| | 16.10.2025: Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer vGA führen, können insoweit als agB abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen (BFH, Urteil v. 17.6.2025 - VI R 15/23; veröffentlicht am 16.10.2025).
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| | 16.10.2025: Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen – abgesehen von Vermietungshindernissen – nicht erheblich (das heißt um mindestens 25%) unterschreitet. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen (BFH, Urteil v. 12.8.2025 - IX R 23/24; veröffentlicht am 16.10.2025).
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| | 16.10.2025: Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet (BFH, Urteil v. 15.5.2025 - V R 23/24; veröffentlicht am 16.10.2025).
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| | 16.10.2025: Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, so dass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 AO getroffenen Regelungen anzuwenden sind. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelveranlagungsbescheide ersetzt wird, und zwar auch für den Fall, dass sämtliche Einkünfte allein auf einen der Ehegatten entfallen (BFH, Urteil v. 30.7.2025 - X R 11/23; veröffentlicht am 16.10.2025).
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| | 16.10.2025: Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 GewStG (BFH, Urteil v. 15.5.2025 - V R 33/23; veröffentlicht am 16.10.2025).
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| | 16.10.2025: Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 GewStG (BFH, Urteil vom 22.5.2025 - V R 32/23; veröffentlicht am 16.10.2025).
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| | 15.10.2025: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Hierüber informiert das BMF.
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| | 15.10.2025: Mit dem Beschluss der Aktivrente durch das Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf an den Bundestag und Bundesrat geleitet. Die Aktivrente soll zum 1.1.2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht.
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| | 15.10.2025: Das BMF hat sein Schreiben v. 6.4.2022 (BStBl I 2022, 623) zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG überarbeitet (BMF, Schreiben v. 15.10.2025 - IV C 3 - S 2285/00031/001/024).
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| | 15.10.2025: Das BMF hat allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als agB veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2025 - IV C 3 - S 2285/00031/001/025).
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| | 15.10.2025: Das BMF hat ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. 1.2025 und damit einhergehende Änderungen des UStAE veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 15.10.2025 - III C 2 - S 7287-a/00019/007/243).
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| | 14.10.2025: Das BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.
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| | 14.10.2025: Der Rat der Europäischen Union hat am 10.10.2025 die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Zudem hat der Rat das Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt.
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| | 15.10.2025: Das FG Münster hat Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte (FG Münster, Beschluss v. 29.9.2025 - 1 V 1595/25 E).
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| | 15.10.2025: Eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten ist nur gegeben, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bzgl. eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist. Hinsichtlich der Gesamtgläubigerstellung bzgl. eines Zahlungsanspruchs kommt es auf die Abreden im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten an (FG Münster Urteil v. 18.9.2025 - 3 K 459/24 Erb; Revision nicht zugelassen).
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| | 13.10.2025: Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im konkreten Fall die ursprünglichen Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei der Weiterveräußerung zu berücksichtigen waren (FG Düsseldorf, Urteil v. 4.9.2025 - 9 K 2034/24 E; rechtskräftig).
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| | 14.10.2025: Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Hierüber informiert der DStV.
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| | 13.10.2025: Anlässlich des Welthundetags am 10.10.2025 teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass die öffentlichen Kassen im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro aus der Hundesteuer eingenommen haben – ein neuer Rekordwert.
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| »Die Katze behält ihren freien Willen, auch wenn sie dich liebt, und sie wird nichts für dich tun, was sie für unvernünftig hält.« Théophile Gautier (1811 - 1872), französischer Schriftsteller
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| | 15.10.2025: Das BMF hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zum Kassengesetz aktualisiert (Stand 15.10.2025).
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| | 13.10.2025: Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7.4.2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde. Danach trifft die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler grundsätzlich nicht den behandelnden Arzt, sondern den Staat (BGH, Urteil v. 9.10.2025 - III ZR 180/24).
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| | 13.10.2025: Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2026 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel veröffentlicht (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 10.10.2025 - FM3-S 0954-2/1).
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